Linke und Gewalt – tödliche Gewalt, oh doch sie passen hervorragend zusammen. Und nein, es muß nicht die Rote Armee Fraktion sein. Was nicht vergessen werden darf: Heute vor 30 Jahren, am 2. November 1987, wurden zwei Polizeibeamte durch einen Linksextremisten erschossen.
Der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens hatte starke Proteste ausgelöst. Es gab jahrelang wahre Schlachten zwischen Ausbaugegnern und der Polizei. 1987 war die Startbahn West allerdings schon drei Jahre fertig gestellt und längst in Betrieb. Der Protest hatte sich zu sogenannten Sonntagsspaziergängen gewandelt. Wobei der Begriff eher eine Verharmlosung ist.
Bewaffnet waren die Linksextremisten mit Zwillen, Stahlkugeln, Krähenfüße und Macheten. Tausende Demonstranten versammelten sich an dem Betonzaun, der die Startbahn absicherte. So auch am 2. November 1987. Genau sechs Jahre zuvor war das Hüttendorf der Startbahngegner von der Polizei geräumt worden. Die Demo sollte an diese Räumung erinnern.
Mildes Urteil für Täter
Am Abend des 2. November 1987 brennen wieder die Barrikaden aus Autoreifen, Strohballen und Holzbrettern. Molotowcocktails fliegen durch die Luft, mit Signalmunition schießen die Extremisten auf die Polizisten. Die Beamten sind mit ihren weißen Helmen auch nachts gut zu erkennen, die Szenerie wird zusätzlich durch Polizeihubschrauber gut ausgeleuchtet.
Plötzlich peitschen aus der Dunkelheit um 21 Uhr 14 Schüsse durch die Luft. Sie treffen insgesamt neun Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei. Für den 43 Jahre alten Hauptkommissar Klaus Eichhöfer und für seinen Kollegen, den 23jährigen Polizeimeister Thorsten Schwalm, kommt jede Hilfe zu spät. Sie erleiden Bauchschüsse. Eichhöfer stirbt im Rettungshubschrauber, Schwalm in der Uni-Klinik. Die anderen sieben Beamten werden teilweise schwer verletzt.
Einen Tag später nimmt die Polizei den Werbegrafiker Andreas E. (33) fest. Die Waffe, eine P225 SIG Sauer Polizeipistole, stammt aus einem anderen Verbrechen. Andreas E. ist ein polizeibekannter Linksextremist. Der Prozeß gegen ihn endet mit einem von vielen Menschen als skandalös empfundenen Urteil: E. wird 1991 wegen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1997 wird er wieder entlassen. (mec)