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Wissenschaftsfreiheit: Weiter Kampf um „Mein Kampf“

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Wissenschaftsfreiheit
 

Weiter Kampf um „Mein Kampf“

Der bayerische Staat will auch weiterhin eine Edition von „Mein Kampf“ verhindern. Gerichtet war die Aussage auch an das Institut für Zeitgeschichte (IfZ), welches sich seit Jahren um eine Herausgabe bemüht.
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Kein Objekt der Wissenschaft? Historische „Mein Kampf“-Ausgabe. Foto: Wikipedia

MÜNCHEN. Der bayerische Staat will auch weiterhin eine wissenschaftliche Edition von „Mein Kampf“ verhindern. „Bayern wird gegen jeden Nachdruck gerichtlich vorgehen. Da hat sich nicht verändern und da wird sich meiner Ansicht nach in nächster Zeit auch nichts ändern“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums, welches die Urheberrechte an Adolf Hitlers Werken hält, der Märkischen Allgemeinen.

Gerichtet war die Aussage auch an das Institut für Zeitgeschichte (IfZ), welches sich schon seit Jahren um eine kritische Herausgabe des Buches bemüht. Dieses hatte am Montag erklärt, „mit den vorbereitenden Arbeiten“ zu einer umfassenden Edition zu beginnen. IfZ-Historiker Bernhard Gotto rechnet mit mehreren Jahren für das Projekt.

Urheberrecht läuft 2015 aus

Hintergrund ist das Urheberrecht an „Mein Kampf“, welches 2015 ablaufen wird. Da es die Rechtsgrundlage für das bisher geltende Veröffentlichungsverbot darstellt, kann danach jeder das Buch publizieren. Bereits jetzt sind im Ausland Faksimile-Ausgaben problemlos zu erhalten. Daher ist inzwischen auch der bayerische Wissenschaftsminister an einer kommentierten Ausgabe interessiert.

„Es besteht die Gefahr, daß Scharlatane und Neonazis sich dieses Schandwerks bemächtigen, wenn das Urheberrecht des Freistaats Bayern abgelaufen ist“, zitiert ihn die Zeitung. Das IfZ hofft weiterhin auf einen Vorteil durch das Finanzministerium. „Eine derartige Edition hat es leichter, wenn sie einen Vorsprung hat. Wir möchten nicht, daß 2015 alle daherkommen und einen Hitlerreibach machen und wir mit unserer soliden wissenschaftlichen Edition das Nachsehen hätten.“

Bereits im Umgang mit dem Nachdruck historischer Zeitungen kam es zu einem Streit zwischen dem Herausgeber von „Zeitungszeugen“ und dem bayerischen Staat. Mehrere Historiker hatten die Beschlagnahme von Exemplaren der Zeitung als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit verurteilt. Das Münchner Landesgericht erklärte diese schließlich als illegal. (FA)

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