BERLIN. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) aufgefordert, den Nachrichtenverkehr zwischen ihr und dem Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen. Damit gab er der Klage einer Journalistin der New York Times, Matina Stevis-Gridneff, statt, die im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffdeals die Einsicht in die Chats verlangt hatte. Laut den Richtern habe die Kommission unter anderem nicht plausibel dargelegt, weshalb diese keine wichtigen Informationen enthielten oder solche Informationen, die Folgemaßnahmen nach sich gezogen hätten.
Die EU-Kommission begründete die Nichtfreigabe der Chats mit dem Verweis darauf, nicht in deren Besitz zu sein. Nach Ansicht des Gerichtshofs habe sie allerdings keine plausible Erklärung für das Fehlen der Nachrichten gegeben. „Sie hat weder im Detail erklärt, welche Art von Nachforschungen sie betrieben hat, um diese Dokumente zu finden, noch, wo sie nach ihnen gesucht hat.“ Gegen das Urteil kann die Kommission noch Berufung einlegen.
EU-Kommission machte den Vertrag nur teilweise öffentlich
Konkret geht es um die möglichen Hintergründe zu Verträgen, wonach die EU Pfizer mehr als 35 Milliarden Euro für bis zu 1,8 Milliarden Dosen des mit BioNTech mitproduzierten mRNA-Impfstoffs „Comirnaty“ zugesichert hatte. Kritiker sehen im Nachrichtenverkehr zwischen von der Leyen und Bourla, der von Januar 2021 bis Mai 2022 stattgefunden hatte, mögliche Vorgespräche zum Deal.
Mehrfach hatte der EU-Gerichtshof mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit den Impfstoffdeals angemahnt. 2021 hatten EU-Abgeordnete die Einsicht in die Verträge beantragt, bekamen diesen aber nur in geringem Ausmaß gewährt. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz der Privatsphäre einzelner Personen. Im Juli 2024 entschied das EU-Gericht, die Geheimhaltung weiter Teile des Vertrags mit Pfizer sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. (kuk)