Anzeige
Anzeige

Baukindergeld in Revision: Falscher Anreiz zur falschen Zeit

Baukindergeld in Revision: Falscher Anreiz zur falschen Zeit

Baukindergeld in Revision: Falscher Anreiz zur falschen Zeit

Baugeld
Baugeld
Das geplante Baukindergeld wird vor allem Mittelschichtsfamilien und Gutverdienern nutzen Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Baukindergeld in Revision
 

Falscher Anreiz zur falschen Zeit

Zweckbindungen, wie beim Baukindergeld, stärken den paternalistischen Charakter des modernen Wohlfahrtsstaates. Die Leistung wird gerade nicht denjenigen nutzen, die unter der aktuellen Wohnungsknappheit in den Großstädten leiden. Denn die Bezieher niedriger Einkommen haben gar nicht das nötige Kapital, um Wohneigentum zu erwerben.
Anzeige

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, daß das geplante Baukindergeld nur noch bei einer Wohnfläche bis zu 120 Quadratmeter ausgezahlt wird. Diese Grenze soll für Familien mit bis zu zwei Kindern gelten. Für jedes weitere Kind sollen zehn Quadratmeter hinzukommen. Dies geht auch aus einem Bereinigungsentwurf zum Bundeshaushalt und auf eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltausschuß hervor.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht ursprünglich vor, Familien für den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses 1.200 Euro pro Kind und Jahr zu zahlen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen sollte dabei nicht höher sein als 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind. Die Zuschüsse sollten über jeweils zehn Jahre von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt werden.

In zahlreichen sozialwissenschaftlichen Studien wurde bereits nachgewiesen, daß die Bindung solcher staatlichen Leistungen an einen bestimmten Verwendungszweck den Nutzen der Geldzahlung selbst beeinträchtigen kann. Eine finanzielle Unterstützung können Bezieher – in diesem Falle die Familien – sehr viel gewinnbringender verwenden, wenn sie selbst darüber bestimmen, wie und wofür sie diese ausgeben.

Unterstützung für Gutverdiener

Zweckbindungen, wie beim Baukindergeld, stärken den paternalistischen Charakter des modernen Wohlfahrtsstaates und befeuern seine Ineffizienz. Familien könnten beispielsweise sehr viel besser gefördert werden, indem der Steuerfreibetrag stärker angehoben würde.

Abgesehen von diesem elementaren Einwand bedeutet das angedachte Baukindergeld eine Sozialleistung für genau diejenigen, die eine Unterstützung aus den Geldbörsen der Steuerzahler in keiner Weise benötigen: Mittelschichtsfamilien und Gutverdiener, die eine Immobilie kaufen möchten.

Das Baukindergeld wird gerade nicht denjenigen zugute kommen, die unter der aktuellen Wohnungsknappheit in den Großstädten am meisten leiden. Denn die Bezieher niedriger Einkommen haben gar nicht das nötige Kapital, um Wohneigentum zu erwerben. Sie aber leiden am stärksten unter der Wohnungsknappheit, denn die nach Deutschland kommenden Einwanderer haben vor allem die Nachfrage nach Wohnraum geringer Qualität verstärkt.

Deregulierung des Wohnungsmarkts

Kann und darf es also – gerade in der aktuellen gesellschaftspolitischen Situation – staatliche Aufgabe sein, das Geld der Steuerpflichtigen für die Unterstützung der Immobiliennachfrage auszugeben?

Nein. In dieser Lage ist die Stärkung der Angebotsseite von entscheidender Bedeutung. Schließlich sind die Bezieher des Baukindergeldes nicht notwendigerweise auch Bauherren.

Auf einem effizienten Markt steigt das Wohnungsangebot, wenn mehr Wohnraum nachgefragt wird. Diese Effizienz gilt es wiederherzustellen – insbesondere durch die Deregulierung des Wohnungsmarkts. Eine Abschaffung der Mietpreisbremse wäre hier ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Das geplante Baukindergeld wird vor allem Mittelschichtsfamilien und Gutverdienern nutzen Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.