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Subventionen zur Zerstörung von Kulturgut

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Subventionen zur Zerstörung von Kulturgut

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Eine Weinanbaufläche von 400.000 Hektar – fast doppelt so groß wie das Saarland – soll in der EU in den nächsten fünf Jahren gerodet werden. Das zumindest besagt ein Teil des Planes zur Reform der EU-Weinmarktordnung, welche die dänische EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel anstrebt. Weitere Punkte des am 23. Juni vorgestellten Entwurfes drehen sich um die önologischen Verfahren, aber auch um Importe. So soll die traditionelle Saccharose-Anreicherung (Chaptalisierung), die seit über 200 Jahren angewandt wird, untersagt werden. Die Anreicherung mittels Mostkonzentrat, die vor allem in den südlichen EU-Ländern üblich ist und auch von der EU gefördert wird, soll dagegen weiterhin gestattet sein. Auch der Zusatz von Holzspänen und nicht weineigenen Säuren, was man bisher nur aus Übersee kannte, soll freigegeben werden. Ebenfalls ist die Etikettierung betroffen, die neu geregelt werden soll, so daß auch Tafelweine in Zukunft Jahrgang und Rebsorte angeben dürfen. Zusätzlich möchte die EU-Kommission gestatten, daß importierte und dann in der EU verarbeiteten Moste als EU-Weine deklariert und Weine aus Nicht-EU-Staaten mit Weinen aus der EU verschnitten werden. Das alles bleibt aber nicht ohne Widerspruch. Gegen die Rodung der Flächen wehren sich vor allem Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, die vier größten EU-Weinbauländer, die mit der euphemistisch genannten „Flächenstillegung“ die Zerstörung traditioneller Kulturlandschaften befürchten. Ziel dieser Maßnahme ist, die in der EU stattfindende Überproduktion an Wein zu stoppen. Um das zu erreichen, sollen die Subventionen für die Destillation gestrichen und statt dessen die Rodung gefördert werden. Für die Destillation, die Umwandlung in reinen Alkohol, von Wein im Wert von 500 Millionen Euro und weitere Subventionen im Bereich des Weinbaus gibt die EU jährlich 1,2 Milliarden Euro aus. Insgesamt beträgt der Überschuß an Wein in der EU 22 Millionen Hektoliter, letztendlich eine Folge eben der Subventionierung, denn ohne diese hätte sich die Marktübersättigung nie ergeben. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) wirft der EU-Kommission vor: Sie „verkauft mit ihrer Reformpolitik die europäischen Erzeuger zum zweiten Mal an die Übersee-Weinproduzenten, wie sie es auch im Falle des EU-US-Abkommens getan hat“. Eine Sprecherin des DWV teilte der JUNGEN FREIHEIT dazu mit: „Die Reform des Weinmarktes kommt so oder so. Im Rahmen der gesamten EU-Agrarreform ist sie sogar notwendig.“ Man wolle aber im Rahmen dieser Reform eine Regionalisierung des Budgets, so daß die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU „aus einem Katalog die Instrumente auswählen können, die sie für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Winzer am geeignetsten ansehen“. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Weinhandelsabkommen mit den USA (JF 02/06) wollte man dort nicht herstellen, und internationaler Druck sei wohl nicht der Hintergrund, sondern vielmehr die Liberalisierung des Weinmarktes. Auch an der Zulassung und Streichung bestimmter Produktionsverfahren übt der DWV Kritik, ebenso wie an der Neuregelung für Etikette. Er erwartet von der Bundesregierung eine Blokkade der Vorschläge, falls die EU diese nicht revidieren sollte. Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT hieß es vom DWV, daß hier noch nichts entschieden sei, man aber die Normen zu den önologischen Verfahren des Weltweininstituts OIV als geeignete Grundlage und Diskussionsplattform betrachte für eine internationale Einigung, nach der sich dann die EU richten könnte. Der Verband sieht dennoch nicht alle anerkannten Verfahren des OIV als geeignet an, denn das Institut genehmigt zum Beispiel den Einsatz von Holzchips. Von dem einst von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer im Zusammenhang mit dem US-Weinhandelsabkommen geforderten Reinheitsgebot für Weine hört man nichts mehr. Die möglichen Folgen für deutsche Winzer konnte der DWV indes noch nicht abschätzen und erklärte, daß eine Stellungnahme dazu Anfang Juli folgen werde. Die Destillationsförderung lehnt der Verband grundsätzlich ab und begrüßt daher diesen Teil der Pläne der EU-Kommission. Der Deutsche Bauernverband erklärte gegenüber der JF dazu, daß die Destillation von Wein und damit die Gewinnung von Bioethanol ohne Subventionen völlig unrentabel sei. Die 700.000 Hektoliter, die zur Zeit von der EU ausgeschrieben würden, aber vor allem in Italien, Spanien und Frankreich entständen, seien als Produkt einer Entsorgungsmaßnahme nicht gleichzusetzen mit originärem Bioethanol. Sowieso sei dies kein Wirtschaftsfaktor, und eine zielgerichtete Erzeugung von Wein zur Herstellung von Bioethanol werde ausgeschlossen. Letztendlich will die EU nun mit dieser Reform einen Teil des Schadens beheben, den sie mit der Subventionierung verursacht hat. Ob aber den deutschen Verbrauchern unklare Produktionsweisen und eine unsichere Herkunft des Ausgangsproduktes, also des Mosts, mehr Appetit auf deutschen Wein machen und so den deutschen Winzern helfen, darf getrost bezweifelt werden – ob die geplante Subventionierung zur Behebung des Fehlers und damit die Zerstörung vieler Kulturlandschaften eine sinnvolle Angelegenheit ist, erst recht. Steuergelder lassen sich auch einfacher verbrennen.

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