Er prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ausgaben, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, das Vermögen und die Schulden. Sein Prüfbereich erstreckt sich auch auf die allgemeine Finanzverwaltung. Und wie jedes Jahr berichtet der Bundesrechnungshof über Mißstände, die schon lange bekannt sind. Die Finanzämter erfüllen ihre Aufgabe nur unzureichend. So werden behinderungsbedingte Krankheitskosten teilweise als außergewöhnliche Belastungen doppelt berücksichtigt. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur begrenzt lohnsteuerfrei. Eine falsche Handhabung durch die Finanzämter verursacht jedoch Steuerausfälle von über 1,7 Milliarden Euro und als Folge eine milliardenschwere Minderung der Einnahmen der Sozialversicherungsträger. Die Finanzbehörden führen nur bei zwei Prozent der Unternehmen eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Dem Betrug ist so Tür und Tor geöffnet. Das gilt auch für die lückenhafte Besteuerung der Umsätze ausländischer Busunternehmen. Hohe Umsatzsteuerausfälle beklagt die Behörde für die „Fast-Food“-Gastronomie, da „Außer-Haus“-Umsätze nur mit sieben Prozent versteuert werden. Erhebliche Steuerausfälle werden seit Jahren im Taxigewerbe festgestellt: Einnahmen werden nur unvollständig angegeben, für gezahlte Löhne wird keine Lohnsteuer abgeführt. Seit 2001 beschäftigt sich eine Expertengruppe auf Länderebene mit möglichen Maßnahmen der Verbesserung der Besteuerungspraxis im Taxigewerbe. Die Vorschläge der Expertengruppe sind bisher allerdings nicht umgesetzt worden. Daß Außenprüfungen nur bei 15 Prozent der Einkommensmillionäre pro Jahr durchgeführt werden, wundert dann natürlich nicht mehr.