In der Debatte um die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland werden zunehmend ökonomische Argumente vorgetragen. Vordergründig geht es dabei um die unmittelbaren Kosten der Bundeswehr, wie sie sich im Bundeshaushalt niederschlagen. Neben dem Aufwand werden aber auch „Ertragsbetrachtungen“ vorgenommen, bezogen auf das direkte Aufgabengebiet der Bundeswehr. Mit der Neuformulierung dieser Aufgaben – sichtbar an der geplanten Neugliederung der Streitkräfte in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungsverbände – verschärft sich die Kritik an der angeblichen Ineffizienz einer allgemeinen Wehrpflicht, insbesondere in der bestehenden Ausprägung. Eine Berufsarmee scheint danach die betriebswirtschaftlich günstigere Lösung zu sein. Aus volkswirtschaftlicher Sicht der Wehrpflichtproblematik spielen aber nicht nur die unmittelbaren Kosten und Armeeaufgaben, sondern auch weitergehende Aspekte eine Rolle, die sich sowohl auf der Aufwands- wie auf der Ertragsseite niederschlagen. Eine jüngst erschienene Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin weist auf einige dieser Punkte hin. Insbesondere wird das Problem der Gerechtigkeit bei der Verteilung der volkswirtschaftlichen Kosten angesprochen, denn nur ein Teil der jeweiligen Jahrgänge wird tatsächlich in die Wehrpflicht genommen. Ein anderer Teil leistet volkswirtschaftlich relevante Ersatzdienste, während die restlichen Jahrgangsmitglieder keine sozialen Leistungen zu privaten Kosten erbringen. Die Studie (DIW-Wochenbericht 4/04) hält die Wehrpflicht aus ökonomischer Sicht nicht für sinnvoll, „denn eine Berufsarmee stellt das gleiche Niveau an äußerer Sicherheit zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten bereit“. Die billigen Wehrpflichtigen verleiteten den Staat dazu, statt moderner Ausrüstung und Material „den Faktor Mensch intensiv einzusetzen“, heißt es in der DIW-Studie. Zudem sieht das DIW ordnungspolitische Grundsätze durch die allgemeine Wehrpflicht verletzt. So widerspreche sie „zwei elementaren Prinzipien der Marktwirtschaft, nämlich dem der Vertragsfreiheit und dem der Freiwilligkeit von Austauschbeziehungen“. Insgesamt kommen auch die DIW-Wissenschaftler daher zu dem Ergebnis, eine Berufsarmee sei einer Wehrpflichtarmee vorzuziehen. Allerdings berücksichtigt die Studie eine Reihe von „Nebeneffekten“ der Wehrpflicht nur am Rande oder überhaupt nicht. Dazu zählen nicht nur die Wehrdienstverweigerer, die über ihre Ersatzleistungen im Zivildienst volks- und betriebswirtschaftliche Effekte bewirken, sondern auch die Humankapitalbildung bei den Wehrpflichtigen, die weit über deren Dienstzeit hinaus Bestand hat. Eine Entscheidung, ob die Berufsarmee oder die Wehrpflichtarmee effizienter ist, hängt daher weitgehend von der Abgrenzung der Betrachtung ab. Schon die Grundfrage der ökonomischen Heeresanalyse – welche Form ist billiger – ist keinesfalls eindeutig entschieden. Wehrpflichtige sind Soldaten mit geringen Personalkosten. Zwar müssen zusätzliche Ausbilder bezahlt werden, der Wehrsold ist jedoch bescheiden. Die gegenüber dem Material relativ geringen Personalkosten führen dazu, daß der relativ teure Faktor Kapital durch den Faktor Arbeit substituiert, sprich die Materialausstattung der Armee qualitativ und quantitativ immer stärker zurückgefahren wird. Bei einer Berufsarmee sind nicht nur höhere Soldatengehälter zu zahlen, sondern auch die materielle Ausstattung stark zu verbessern, um zu hohe Personalkosten durch bessere Ausrüstung abzufangen. Ob wenige gut ausgebildete und mit besserer Ausstattung versehene Kampfspezialisten einen größeren Ertrag, sprich Kampfkraft, hervorbringen als eine große Zahl einfacher Soldaten, die mit einfachen Kampfmitteln ausgestattet ist, bleibt fraglich. Historische Beispiele wie der Rußlandfeldzug des Zweiten Weltkriegs oder Vietnam sprechen häufig für die zweite Variante, insbesondere wenn es um Verteidigung des Heimatlandes geht. Das Argument, die Ausbildung eines Wehrpflichtigen würde in Relation zu seiner kurzen Einsatzzeit zu einer weniger effizienten Verwertung führen als bei einem ausgebildeten Berufssoldaten, sticht auch nicht in vollem Umfang. Schließlich kann der Wehrdienstabsolvent in späteren Krisenzeiten relativ schnell reaktiviert werden – schneller jedenfalls, als sich zusätzliche Berufssoldaten neu finden und ausbilden lassen. Gleichfalls wenig substantiell ist das Argument, das Humankapital eines Wehrpflichtigen werde vergeudet, wenn er für andere, höher qualifizierte Tätigkeiten als die eines einfachen Soldaten geeignet ist. Ökonomisch betrachtet kommt es dabei auf die „komparativen Kosten“ an. Zudem führt die vollständige Spezialisierung – „geborene“ Krieger werden Soldaten, talentierte Philosophen philosophieren nur u.s.w. – zu einer wenig flexiblen Verwendung des gesamten Humankapitals. Außerdem wird bei der scheinbar untauglichen Verwendung, die sich ohnedies von vornherein kaum mit Sicherheit feststellen läßt, zusätzliches Humankapital gebildet, das auch bei anderen Tätigkeiten als der des Soldaten nützlich ist. Humankapitalverwendung und Humankapitalbildung müssen daher zusammen betrachtet werden. Von anderer, jedoch nichtökonomischer Qualität ist das Argument der fehlenden Gerechtigkeit. Wehrdienstleistende entrichten im fiskalischen Sinne eine „Naturalsteuer“, die sich aus der Differenz zwischen dem Wehrsold und dem vergleichbaren Gehalt eines Berufssoldaten berechnet. Ähnliches gilt für die Zivildienstleistenden. Der „Steuereinnahmenausfall“ durch den Fortfall des Zivildienstes bei Beseitigung der Wehrpflicht wird zwar in der öffentlichen Diskussion stärker berücksichtigt, weil die Tätigkeit der Zivildienstleistenden in vollem Umfang durch Berufspfleger und andere ersetzt werden muß, teuer wird aber auch der staatliche Einnahmenausfall durch die fehlenden Wehrpflichtigen. Die Mitglieder eines Jahrgangs, die weder Zivildienst noch Wehrdienst leisten, sind dagegen die Profiteure, die von der Entrichtung der Naturalsteuer befreit sind. Auch die diskutierte Einführung eines Losverfahrens zur Auswahl der Betroffenen ändert daran nichts. Der rechtsstaatliche gebotene Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert die Heranziehung sämtlicher Jahrgangsmitglieder zur Naturalsteuer, notfalls durch Ausweitung der Beschäftigungsgebiete. Deutsche Gerichte haben mehrfach auf den bestehenden Mißstand hingewiesen. Daraus jedoch eine Beseitigung der Wehrpflicht als logisch zwingend herzuleiten, wäre vermessen. Ökonomisch läßt sich dies jedenfalls nicht begründen. Allerdings lassen sich Geldbeträge ökonomisch abgrenzen, die Nichtwehr- oder Zivildienstleistende als Ausgleich zu entrichten hätten, um die Naturalsteuergerechtigkeit herstellen. Gänzlich fehl geht das Argument, die Wehrpflicht würde der freiheitlichen Ordnung widersprechen und Prinzipien der freien Marktwirtschaft, wie die Vertragsfreiheit und die Freiwilligkeit von Austauschbeziehungen, verletzen. Wird die Wehrpflicht mit einer Staatsangehörigkeit verbunden, stellt sie gewissermaßen den Mitgliedsbeitrag, vielleicht sogar die Aufnahmegebühr, für die Mitgliedschaft in einem „Klub“ dar. Keiner ist gezwungen, dem „Klub der Deutschen“ beizutreten oder dort Mitglied zu bleiben. Freiwilligkeit und Vertragsfreiheit sind also gegeben. Wer statt der deutschen die schwedische, türkische, russische oder US-Staatsbürgerschaft für ökonomisch attraktiver erachtet, kann sich darum bemühen. Die ökonomische Betrachtung der Wehrpflicht führt somit nicht unvermeidlich zur Forderung ihrer Abschaffung – selbst die bloße Kostenanalyse nicht. Volkswirtschaftlich entscheidend sind die allgemeinen Wohlfahrtseffekte einer Wehrpflicht. Ihre Bewertung obliegt der demokratischen Entscheidung. Damit kann selbst eine objektiv teure Wehrpflicht zu einem subjektiv hochgeschätzten Wohlfahrtsgewinn des Staates führen.