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Lehrstellen als Sozialhilfeersatz

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Lehrstellen als Sozialhilfeersatz

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Der Chef der SPD-Bundestagsfraktion, Franz Münte-fering, hat den deutschen Unternehmen eine letzte Frist gesetzt, sämtlichen 35.000 noch suchenden Jugendlichen eine Lehrstelle zu gewähren. Sonst droht ab 2004 allen Betrieben, die nach Meinung der Regierung nicht im ausreichenden Umfang Lehrlinge ausbilden, die gesetzliche Zwangsregelung einer Ausbildungsabgabe. Den lehrstellenlosen Jugendlichen stehen 14.800 unbesetzte Lehrstellen gegenüber, so daß rein rechnerisch nur eine Lücke von 20.000 Stellen besteht. Fraglich ist jedoch, ob für die unbesetzten Lehrstellen tatsächlich geeignete Bewerber existieren.

Die Unternehmer beklagen seit Jahren die mangelhafte Qualität der Schulabgänger. Gravierende Kenntnislücken in deutscher Schrift und deutscher Sprache sowie eklatante Schwächen in elementarer Mathematik lassen viele Personalchefs bei ihren Bemühungen verzweifeln, halbwegs brauchbare Lehrlinge zu finden. Gepaart mit den relativ hohen Vergütungen, die den Auszubildenden aufgrund der tariflichen Zwänge gezahlt werden müssen, verzichten in der Tat zahlreiche Betriebe lieber ganz auf die Lehrlingseinstellung. Eine Ausbildungsabgabe käme aber auch manchem Ausbildungsbetrieb recht, um sich so aus der Ausbildungsnotwendigkeit herauszukaufen.

Die Konsequenz ist eine Verlagerung der praktische Ausbildung auf staatliche Lehrbetriebe, die das vorangegangene schulische Ausbildungsversagen mit Sicherheit fortsetzen. Lehrlingsausbildung gereicht dadurch zur bloßen Kaschierung von Sozialhilfezahlungen. Warum nicht umgekehrt das alte Lehrgeld wieder einführen, das die Lehrlinge früher dem Meister für ihre Ausbildung ent-richteten? Da wären Anstrengungen auf beiden Seiten garantiert.

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