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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Klage von sechs Regionalzeitungen gegen die Aufrechterhaltung des Postmonopols zurückgewiesen. Nach Ansicht des BVG ist das bis zum Jahr 2007 geltende Monopol der Post zur Zustellung adressierter Kataloge und leichter Briefsendungen bis 100 Gramm mit dem Grundgesetz vereinbar. Außerdem befindet das Gericht, die Aufrechterhaltung des Postmonopols vermeide „einen abrupten Systemwechsel“ und begünstige „einen stufenweisen Übergang vom Monopol zum Wettbewerb im Postsektor“. Darüber hinaus meint das BVG mit seinem Urteil „die Fähigkeit der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zu sichern, die besonderen finanziellen und sozialen Verpflichtungen, insbesondere die Pensionslasten, zu tragen“. Nun sind Verfassungsrichter nicht verpflichtet, Urteile an wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. Immerhin zitieren die Karlsruher den Befund der Monopolkommission, daß eine Aufgabe der postalischen Exklusivlizenz zu einem erheblich effizienteren Angebot an Postdienstleistungen führen würde, sehen aber darin keinen Zwang zur Beseitigung des Postmonopols. Die Folgen sind schon heute absehbar. Die Deutsche Post AG nutzt als gewinnorientiertes Unternehmen knallhart die letzten staatlich geschützten Monopoljahre zur konsequenten Abzocke aus. Die Leistungsbereitschaft sinkt deshalb immer tiefer (fehlende Briefkästen, kürzere Öffnungszeiten in Hinterhofpostämtern mit kurzgeschultem Hilfskraftpersonal). Von Investitionen in die kommende Zeit des Wettbewerbs keine Spur – wohl in der Erkenntnis, daß die Pensionszahlungen eh bald nicht mehr leistbar sind und der Laden nach 2007 sowieso pleite geht.

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