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Ein Jahr Tierschutz im Grundgesetz

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Am 17. Mai 2002 nahm der Bundestag den Tierschutz ins Grundgesetz auf. Zum ersten Jahrestag zog die Tierschutzorganisation Vier Pfoten das Resümee, daß die Verantwortlichen in der Politik die selbstauferlegte Verpflichtung zum Tierschutz nicht ernst nehmen. Also alles nur symbolisch? Durchaus: So sei etwa das Verbraucherschutzministerium bei dem vergangenen Monat vorgelegten Verordnungsentwurf zur Schweinehaltung auf halbem Wege stehengeblieben. Schuld daran sei vor allem die Union. Denn selbst kleine Verbesserungen können durch die Blockadehaltung der Union auf der Strecke bleiben. „CDU und CSU haben sich zwar im letzten Jahr für die Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung zum ethischen Tierschutz abgeleitet“, kritisierte Vier-Pfoten-Agrarexperte Thomas Pietsch. Den Schweinen wird nach dem Entwurf zwar Tageslicht und deutlich mehr Platz zugestanden, aber zentrale Mängel der Intensivtierhaltung seien nicht angetastet worden. Sauen können weiterhin über Wochen in viel zu engen Kastenständen gehalten werden. Auch die tierquälerische Anbindehaltung soll noch bis 2006 möglich sein. Spaltenböden aus Beton sind ebenfalls weiter zulässig, obwohl dieses Stallsystem bei Mastschweinen nicht selten zu schweren Erkrankungen führt. Wie bisher können Ferkel schon drei Wochen nach der Geburt von der Mutter getrennt werden. Anstatt endlich für tiergerechte Ställe zu sorgen, werden die Tiere weiterhin den Bedingungen der Intensivtierhaltung angepaßt. Das routinemäßige Kürzen der Schwänze, das Abschleifen der Zähne sowie die betäubungslose Kastration bei Ferkeln ist laut Tierschutzgesetz weiterhin erlaubt – eine ernüchternde Bilanz.

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