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Auf der Suche nach der Vorreiterrolle

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Wallasch, Medien, Gesicht

Jürgen Trittin erklärte im April 2001 auf der Pressekonferenz „Klimawan-del als Herausforderung für das transatlantische Verhältnis“, Deutschland sei weltweit Vorreiter im Klimaschutz. Daran scheint sich der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen mit seinem „Umweltgutachten 2002“ zu erinnern und den Umweltminister beim Wort nehmen zu wollen. In dem am 11. April 2002 vorgelegten, knapp 900 Seiten umfassenden Gutachten mit dem Untertitel „Für eine neue Vorreiterrolle“ heißt es: „Das vorliegende Gutachten betont die Chance einer innovationsorientierten Vorreiterrolle. Es kritisiert vor diesem Hintergrund Entwicklungen, die diesen Chancen nicht gerecht werden oder ihnen sogar entgegen laufen.“ Ob die Politiker dazu kommen, die vielen Analysen und Ratschläge zu lesen, geschweige denn zu berücksichtigen, darf bezweifelt werden. Es wird wohl bei der Lektüre der Pressefassung von sieben Seiten bleiben. Um mit letzterem anzufangen, so wird darin zunächst darauf abgehoben, daß Fortschritte der europäischen und der globalen Umweltpolitik erfahrungsgemäß nationale Vorreiter brauchen. Dem sei auch durch die Regierung Brandt-Scheel entsprochen worden, weil sie institutionelle Neuerungen eingeführt habe. Ebenso sei frühzeitig die Grundlage für eine deutsche Führungsrolle im Export von Umwelttechnik gelegt worden. Die Regierung Kohl habe im Bereich des Klimaschutzes und der Abfallpolitik im internationalen Vergleich eine Pionierrolle für die Entwicklung der internationalen Umweltpolitik eingenommen. Für die Entwicklung von Umwelttechnologien, die international Marktchancen hätten, bedürfe es auch Länder wie Deutschland, die eine Vorreiterrolle einnehmen. Denn Entwicklungs- und Erprobungskosten könnten wirtschaftlich weniger potente Staaten nicht aufbringen. Hieraus ergebe sich die Chance, durch eine umweltpolitische Vorreiterrolle auch zu einer größeren Marktpräsenz mit umweltschutzrelevanten Technologien zu kommen. Soll heißen, Umweltschutz und Wirtschaftswachstum schließen einander nicht aus. Allerdings lassen sich, was nicht eigens genannt wird, durch Technik auch nur technische Probleme lösen, etwa die Reinigung von Abwässern. So gibt es trotz „Hightech“ noch immer zum Teil wachsende Umweltprobleme. „Beim Flächenverbrauch, dem Lärm, der Klimaentwicklung oder dem Artenschwund gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, dies seien „ungelöste Probleme“. Wenn die Technik hier also keine Wunder vollbringen kann, weil etwa CO2-Emissionen bei Verbrennungen immer entstehen, aber nicht gefiltert werden können, müssen die Ursachen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Ökosteuer zur Verringerung des Erdölverbrauchs ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl werden die vielen Ausnahmen kritisiert, vor allem die Kohlesubventionen. Das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 (gegenüber dem Wert von 1990) sei klimapolitisch erforderlich und auch wirtschaftspolitisch vertretbar, heißt es. Damit wird dem Wirtschaftsministerium widersprochen, weil es die diesbezüglichen Kosten zu hoch veranschlage. Des weiteren kritisiert der Umweltrat, dem die Professoren Gertude Lübbe-Wolff (Bielefeld) und Martin Jänicke (Berlin) vorsitzen, daß die Bundesregierung die Novellierung des Fluglärmgesetzes vertagt hat. Denn der gesetzliche Schutz vor dem gesundheitsgefährdenden Lärm sei unzureichend. Die Ausweitung von Schutzzonen gegen Fluglärm durch Normierung anspruchsvoller Lärmgrenzwerte für den Neubau und Umbau von Flughäfen sowie Nachtflugeinschränkungen seien möglichst rasch anzugehen. Die Verlagerung von Inlandsflügen auf die Schiene sei erforderlich. Der Liberalisierung der Wasserwirtschaft wird eine Absage erteilt, da dies kaum Effizienzpotentiale freisetzen, aber Qualitätsmerkmale reduzieren werde. Die eingeleitete Agrarwende wird hingegen begrüßt. Man empfiehlt aber auf EU-Ebene die Honorierung ökologischer Leistungen in der Landwirtschaft. In der Abfallpolitik wird von „unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen“ gesprochen. Im Gegenteil seien die Abfallströme in den letzten Jahren in ökologisch fragwürdige Bahnen gelenkt worden. Hier sei die Umsetzung des EU-Rechts ökologischer anzugehen. Auf die Novellierung des Naturschutzgesetzes wir erst in der Kurzfassung eingegangen. Die „umfangreiche Neufassung der Ziele und Grundsätze ist zu begrüßen.“ Konkrete Regelungen seien aber nur ungenügend gefaßt, was die Umsetzung erschweren könne. In einigen Punkten sieht der Umweltrat sogar Rückschritte gegenüber dem gültigen Gesetz. Das bedeute in einigen Punkten sogar eine Verschlechterung gegenüber dem gültigen Gesetz. Ausführungen zum Flächenverbrauch, der in der Pressefassung als problematisch ausgegeben wurde, sucht man vergeblich. Ein eigenes Unterkapitel hierzu ist auch der 100seitigen Kurzfassung nicht zu entnehmen. Die Langfassung, die mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses noch nirgends publiziert ist, sieht nicht anders aus, so daß man noch auf eine Stichwortregister hoffen darf, um rasch fündig zu werden. Denn gerade die Flächenversiegelung ist ein Problemfeld, welches durch Technikinnovation nicht zu lösen ist. Doch genau auf derartige Lösungen hebt das Umweltgutachten schwerpunktmäßig ab, offenbar um die Verträglichkeit von Technikinnovation und Umweltschutz besser propagieren zu können. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist hingegen von den Faktoren Flächenanspruch pro Kopf und der Bevölkerungszahl im Land abhängig. Damit kollidiert das Thema mit aktuellen politischen Bestrebungen nach einer deutlich erhöhten Geburtenrate in Deutschland, sowie mit Fragen der Zuwanderung, was deren weitgehende Ausblendung erklären würde. Ökologisch ist das nicht, hebt das Umweltgutachten ansonsten doch selbst darauf ab, daß Umweltschutz nicht nur Aufgabe des Bundesumweltministeriums ist, sondern eine ressortübergreifende Aufgabe.

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