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Provokationen aus Warschau

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Zum Jahresende noch einmal kräftig eingetrübt haben sich die ohnehin schlechten Beziehungen zwischen Deutschland und seinem östlichen Nachbarn Polen. Die offene Wunde aus Krieg und Vertreibung ist nicht geschlossen. Das Ehrliche am derzeitigen deutsch-polnischen Verhältnis ist, daß die Dinge deutlicher beim Namen genannt werden als sonst. Das liegt auch daran, daß wir es unter den Zwillingsbrüdern Kaczyński mit einer nationalpolnischen Regierung zu tun haben, die in aller nationaler Offenheit die eigenen Interessen kenntlich macht.

So fliegen die Fetzen zwischen Warschau und Berlin, wo man auf polnische Provokationen mit immer neuen Besänftigungen und Zugeständnissen reagiert – eine unselige Tradition! Es ist selten, daß deutsche Politiker das Unrecht der Vertreibung klar beim Namen nennen. Jochen-Konrad Fromme, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler der Unionsfraktion, äußerte kürzlich gegenüber der polnischen Zeitung Rzeczpospolita, bei der Vertreibung der Deutschen aus Ostpreußen, Schlesien und Pommern habe es "zwei Täter" gegeben: "Erstens Hitler und zweitens Polen, genauer: das kommunistische Regime des damaligen Polen." Nun hatte er schon Hitler als "Mittäter" ausdrücklich angeführt, dennoch war der Aufschrei aus allen politischen Lagern Polens groß. Empört warf man Fromme die Gleichsetzung Polens mit dem Dritten Reich vor. Kaum brandete der polnische Protest auf, schob Fromme eilig nach, die Verbrechen des Dritten Reiches seien natürlich "singulär in der Geschichte und mit nichts anderem vergleichbar".

Nun sorgt für erneute Empörung, daß der private Zusammenschluß von durch Vertreibung geschädigten Deutschen, die Preußische Treuhand, Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat. Treuhand-Chef Rudi Pawelka, gleichzeitig auch Vorsitzender der Landsmannschaft Schlesien, klagt vor dem höchsten europäischen Gericht für 22 zwischen 1944 und 1950 aus Polen vertriebene Deutsche. Die "Kollektivstrafe" des Vermögensentzugs sei eine schwere Menschenrechtsverletzung, erklärte Rechtsanwalt Thomas Gertner, der die Preußische Treuhand in Straßburg vertritt. Der polnische Regierungschef Jaroslaw Kaczyński tobt, kündigt eine "blitzschnelle Aktion" an, seine Außenministerin stellt den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 in Frage. Der hat wohlgemerkt den Abtritt der von Polen 1945 okkupierten deutschen Ostgebiete völkerrechtlich anerkannt. Es ist schon bemerkenswert, daß Polen ausgerechnet diesen Vertrag in Frage stellen will.

Deutschland hat sich mit seinem unendlichen Entgegenkommen gegenüber Polen keinen Dienst erwiesen. Das bedingungslose Appeasement wird nicht honoriert. Berlin hat Polen in die EU verholfen, ohne daß dies in Warschau gedankt würde. Polen gedachte gegenüber der EU primär die Hand aufzuhalten, nun sieht es sich aber mit dem dortigen Rechtssystem und den europäischen Gerichten konfrontiert. Es wird interessant werden, ob Brüssel polnische Sondergesetze zur Sicherung enteigneten Vermögens akzeptieren wird. Der Preußischen Treuhand ist zu danken, daß sich der Mantel des Schweigens nicht über das Unrecht der Vertreibung legt.

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