Anzeige
Anzeige

Phantom „Neue Rechte“

Phantom „Neue Rechte“

Phantom „Neue Rechte“

 

Phantom „Neue Rechte“

Anzeige

Seit 1995 „warnt“ das nordrhein-westfälische Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium direkt unterstellt ist, hochoffiziell vor der JUNGEN FREIHEIT. Seit fast zehn Jahren verkündet es der Öffentlichkeit, es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht“ vor, in dieser Zeitung gäbe es „rechtsextremistische Bestrebungen“. Innerhalb dieser zehn Jahre ist es dem Innenministerium des größten deutschen Bundeslandes freilich nicht gelungen, diesen „Verdacht“ zu erhärten. Wie auch? Offensichtlich sieht und nutzt man die Möglichkeit, über die Publikation des „Verdachts“ politisch unbequeme Journalisten zu drangsalieren oder mundtot zu machen. Im Oktober 2003 führte das NRW-Innenministerium in Düsseldorf eine mit zigtausend Steuer-Euro finanzierte „Fachtagung“ durch, die die „Beobachtung“ einer imaginären „Neuen Rechten“ als intellektuelle Strömung „innerhalb des Rechtsextremismus“ erörtern und rechtfertigen sollte. Beim Phantom „Neue Rechte“ geht es NRW letztlich immer nur um die JUNGE FREIHEIT. Der über die JUNGE FREIHEIT durch die NRW-Behörde ausgesprochene Verdacht wird jedoch von vielen Medien nicht einmal als Verdacht zitiert, sondern als Urteil kolportiert: Sie ist nicht des Extremismus verdächtig, sie ist extremistisch. Und das hat Konsequenzen. Zeitungen beenden die Kooperation, Anzeigen zur Werbung von Abonnenten werden unter Verweis auf die denunzierende Behörde abgelehnt, Kioske sehen sich außerstande, die Zeitung weiter zu verkaufen, Interviewpartner und Autoren, die eben noch in der Zeitung Stellung nehmen wollten, sagen irritiert ab. Wer sich doch in der Zeitung zu Wort meldet, obwohl er ja „gewarnt“ war, sieht sich bisweilen inquisitorischen Hexenjagden ausgesetzt. Allein in den letzten sechs Monaten skandalisierten Medien in einer Serie von Fällen, daß sich namhafte Autoren und Interviewpartner in der JUNGEN FREIHEIT zu Wort gemeldet haben. So der langjährige enge Berater von Willy Brandt und SPD-Spitzenpolitiker Egon Bahr, der frühere SPD-Bundesgeschäftsführer und heutige Chefredakteur der sozialdemokratischen Theoriezeitschrift Neue Gesellschaft – Frankfurter Hefte, Peter Glotz, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und SPD-Politiker Ernst-Gottfried Mahrenholz, der Dramatiker und Schriftsteller Rolf Hochhuth, der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer sowie der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag, Friedhelm Farthmann. In all diesen Fällen kam es zu teilweise tagelangen Kampagnen gegen die Betreffenden, weil sie sich in einer Zeitung geäußert haben, die „vom Verfassungsschutz beobachtet“ wird. Nach eigenen Angaben hat der NRW-Verfassungsschutz schon 1992 damit begonnen, ein Beobachtungsobjekt namens „Neue Rechte“ begrifflich zu fassen. Hierbei scheiterte NRW frühzeitig, andere Bundesländer auf seine Deutung und Instrumentalisierung des Begriffs einzuschwören. Andere Bundesländer haben sogar ausdrücklich erklärt, daß ihnen der schwammige Begriff einer „Neuen Rechten“ suspekt ist und sie ihn als Schublade für verdächtige Rechte aller Art ablehnen. Erst kürzlich wies Heino Vahldieck, Chef des Verfassungsschutzes des Landes Hamburg, erneut darauf hin. Der NRW-Verfassungsschutz, der die älteste Einrichtung dieser Art ist und sich stets als besonders avantgardistisch ansieht, was die Bekämpfung tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsextremismus betrifft, sah sich Anfang der neunziger Jahre genötigt, einen neuen Begriff einzuführen, der tiefer in die politische Mitte hineinreicht als der traditionelle Extremismus-Begriff. Nach eigenen Aussagen war dem NRW-Verfassungsschutz die JUNGE FREIHEIT erstmalig aufgefallen, als man dabei war, gegen die Partei Die Republikaner vorzugehen. Es ging dem NRW-Verfassungsschutz erkennbar darum, bei der Bekämpfung der rechtskonservativen Republikaner, die damals im baden-württembergischen Landtag mit einer starken Fraktion (sowie zuvor schon 1989 im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Europaparlament) vertreten waren, hilfsweise diejenigen, die unvoreingenommen über sie berichteten (was die JUNGE FREIHEIT stets getan hat) unter Druck zu setzen und sie dem Verdacht auszusetzen, verfassungsfeindlich zu sein. ……………………………. Der über die JF durch die NRW-Behörde ausgesprochene Verdacht wird von vielen Medien nicht einmal als Verdacht zitiert, sondern als Urteil kolportiert: Sie ist nicht des Extremismus verdächtig, sie ist extremistisch. ……………………………. Thomas Pfeiffer, seit Januar 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes und zuständig für den Bereich „Neue Rechte“ (auf gut deutsch JUNGE FREIHEIT) hat anläßlich der Fachtagung noch einmal die Definition dessen, was der Verfassungsschutz NRW für „die Neue Rechte“ hält, umrissen. Pfeiffer, dem – wie auch anderen Referenten – linksextremistische Beziehungen vorgeworfen werden, räumt ein, daß der Begriff in der Wissenschaft von manchen „verworfen, von anderen vertreten wird und letzteres nicht immer in derselben Weise“. Pfeiffer trennt nun zwei unterschiedliche „Modelle“ der „Neuen Rechten“: Das „enge“ Modell des Verfassungsschutzes NRW: Hier ist die „Neue Rechte“ eine „Strömung innerhalb des Rechtsextremismus“, also Teilmenge der verfassungsfeindlichen Rechten, von der „Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ ausgehen. Demgegenüber stehe das Modell von Wolfgang Gessenharter und seinem in den Sozialwissenschaften verbreiteten Begriff von der „Neuen Rechten“ als einem „Scharnier“ zwischen dem eindeutig „demokratischen Spektrum“ und dem eindeutigen „Rechtsextremismus“. Gessenharters „Neue Rechte“ sei „nicht eindeutig demokratisch, nicht eindeutig extremistisch“. Der Verfassungsschutz NRW definiert nun seine „Neue Rechte“ folgendermaßen: „Die Neue Rechte ist eine intellektuelle Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die sich insbesondere auf antidemokratische Theoretiker der Weimarer Republik bezieht (Konservative Revolution). Sie möchte den Pluralismus einer ‚offenen Gesellschaft‘ zurückdrängen, Homogenitätsvorstellungen sowie ethnisch-nationale Kollektive ins Zentrum der Politik rücken und bemüht sich um Einfluß auf die öffentliche Meinung.“ Daß andere Wissenschaftler eine „Neue Rechte“ anders definieren, ist zweitrangig. Hauptsache im Sinne des Verfassungsschutzes NRW – um die JUNGE FREIHEIT weiter im Verfassungsschutzbericht erwähnen zu können – ist, daß diese „Neue Rechte“ natürlich „innerhalb des Rechtsextremismus“ zu finden ist. Mit dem NRW-Verfassungsschutz befindet sich die JUNGE FREIHEIT seit 1996 in einer aufwendigen juristischen Auseinandersetzung. Warum entspricht die von NRW betriebene Definition einer „Neuen Rechten“, der die JUNGE FREIHEIT willkürlich und gegen ihren Willen zugeschlagen wird, der Logik der juristischen Auseinandersetzung? Wenn die JUNGE FREIHEIT Teil der „Neuen Rechten“ sein soll, damit sie Beobachtungsobjekt sein kann, dann reicht es nicht, daß diese „Neue Rechte“ einfach nur eine „Scharnierfunktion“ hat, die verfassungsschutzrechtlich irrelevant wäre, nein, dann muß logisch zwingend im Sinne der Beweiskette diese „Neue Rechte“ eindeutig zum Rechtsextremismus gezählt werden. Wenn diese ohnehin hauchdünne und an den Haaren herbeigezogene Beweiskette halten soll, um vor Gericht die Diskriminierung der JF als politisch unbequemer Zeitung rechtfertigen zu können, dann ist diese Hilfskonstruktion für den NRW-Verfassungsschutz überlebensnotwendig. Wie kann man nun einer geistigen Strömung – wenn es sie denn überhaupt gibt – eine Relevanz für den Verfassungsschutz beimessen? Es reicht nicht aus, daß in irgendwelchen Köpfen vermeintlich radikale Gedanken bewegt und in irgendwelchen Blättern vermeintlich radikale Meinungen vertreten werden. Dies wird ja bekanntlich durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Laut Verfassungsschutzgesetz NRW sind der Behörde enge Grenzen gesetzt. Sie darf nur gegen „Bestrebungen“, also „ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß“ tätig werden. Insofern ist es zwingend notwendig, diesen frei flottierenden Rechtsintellektuellen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit wahrnehmen, eine „Strategie“ zur „Erringung“ von „Macht“ zu unterstellen. Es hilft zwar nichts, darauf hinzuweisen, daß jeder Intellektuelle will, daß seine Bücher Millionenauflagen erreichen, daß jeder Intellektuelle wünscht, von seinen Auffassungen in einer Demokratie Mehrheiten zu begeistern – nein, im Falle dieser ominösen „Neuen Rechten“ findet man also eine Strategie, „gesellschaftliche Diskurse zu prägen und Begriffe zu besetzen oder umzudeuten – das heißt“ – jetzt kommt’s – „die ‚kulturelle Hegemonie‘ zu erringen“. Zusammen mit dieser „kulturellen Hegemonie“ taucht dann stets der Name Antonio Gramsci auf. Gebetsmühlenartig deklinieren dieses haarsträubende Mantra nicht nur Thomas Pfeiffer, sondern alle „Experten“ durch, die mit viel Wortgeklingel eine an den Grundfesten der Demokratie rüttelnde, den antidemokratischen Putsch planende „Neue Rechte“ konstruieren wollen. Daß die JUNGE FREIHEIT sich eine solche „Strategie“ nie zu eigen gemacht hat, tut nichts zur Sache, es wird einfach behauptet. Und für alle nur denkbaren Fälle, daß es keine Belege für all diese Behauptungen gibt, zieht man den zweiten Joker: Wenn man den Akteuren der vermeintlichen „Neuen Rechten“ nichts Stichhaltiges nachsagen kann, dann unterstellt man die besonders perfide Strategie der „politischen Mimikry“ und der „sprachlichen Tarnung“. Die „Neue Rechte“ sei deshalb so wahnsinnig gefährlich, weil sie ihre superstrenggeheimen Verschwörungen so geschickt tarne. Jeder, der sich bei aller mutwilligen Überdehnung der Begriffe nicht ins Raster dieser „Neuen Rechten“ pressen läßt, wird dann zum nützlichen Idioten dieser gerissenen Strategie gestempelt, wenn er sich zum Beispiel in Form von Beiträgen oder Interviews in der JUNGE FREIHEIT äußert. So klagt Wolfgang Gessenharter in seinem Beitrag für die Fachtagung an: „Es ist schon erstaunlich, daß sich immer wieder Menschen, Männer wie Frauen, die sich zur konservativen politischen, ökonomischen, gesellschaftlichen, kulturellen oder militärischen Elite zählen, für Interviews zur Verfügung stellen oder eigene Publikationen beisteuern in Zeitschriften, die alles daran setzen, sich aus dem Rechtsaußen-Bereich über diese Kundschaft in die Mitte der Gesellschaft hineinzumogeln.“ Bestürzt führt Gessenharter als jüngstes Beispiel ein Interview mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld zur Hohmann-Affäre und ein Interview mit dem CDU-Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm, an. Großzügig räumt Gessenharter ein, „daß beide Persönlichkeiten keine Rechtsextremisten sind“. Milde vermutet Gessenharter eine Form der Unzurechnungsfähigkeit bei den Betreffenden: „Offenbar scheinen manche der konservativen Beiträger nicht darüber im Bilde zu sein, welche Intentionen die von ihnen akzeptierten neurechten Medien tatsächlich haben“, um nicht ganz auszuschließen, daß es in der Union Politiker gibt, die diese Tendenzen womöglich „klammheimlich unterstützen“. Es drängt sich bei allem der Eindruck auf, daß die hier agierenden Kräfte sich einfach prinzipiell nicht damit anfreunden können, daß zu einer Demokratie der freie Streit von Meinungen zwischen Links, Mitte und Rechts gehört. Sie können sich grundsätzlich nicht damit anfreunden, daß es nicht nur eine selbstbewußte linke, sondern auch eine selbstbewußte rechte Intelligenz gibt, die ihren Platz im Meinungsstreit beansprucht. Dieses fundamentale Recht soll mit Hilfe des über den Verfassungsschutz geäußerten Verdachts gegenüber einer angeblich verfassungsfeindlichen „Neuen Rechten“ beschnitten werden. Es geht um die intellektuelle Lufthoheit in diesem Lande: Wer sitzt in den Redaktionsstuben, wer verlegt Zeitungen, wer sitzt auf den Podien, wer moderiert die Podiumsdiskussionen, wer erteilt das Wort und wer entzieht es. Hinter den wohlklingenden Aufsätzen zur angeblichen Gefahr einer „Neuen Rechten“ steht dunkel dräuend die Warnung vor dem Entzug der Existenzberechtigung für jeden, der vom Links-Mitte-Mainstream abzuweichen wagt. Es geht um die Disziplinierung des öffentlichen Diskurses! Gessenharter zählt nun willkürlich „Diskussionsfelder“ auf, auf die sich angeblich die ominöse „Neue Rechte“ geeinigt habe: „Freund-Feind-Denken, Homogenitätserzwingung und Aussonderung des Heterogenen, autoritärer Etatismus, Vorrang des Kollektivs vor dem Individuum, Ethnopluralismus, Antiuniversalismus, elitärer ‚Verismus‘, Absage an die NS-Ideologie“. Allein bemerkenswert ist, daß dieser letzte Punkt zu Gessenharter durchgedrungen ist. Ansonsten wird auch hier ein ideologisches Programm für einen polymorphen Kosmos von Intellektuellen unterstellt, dessen Eindimensionalität und Simplizität schon auffällig beschränkt ist. Ansonsten muß einfach bestritten werden, daß es – bezogen beispielsweise auf Redakteure und Autoren der JF – ein einigendes „ideologisches“ Programm gibt. Das gibt es hier sowenig wie bei anderen meinungsbildenden Tages- und Wochenzeitungen in Deutschland. ……………………………. Die hier agierenden Kräfte können sich nicht damit anfreunden, daß zu einer Demokratie der freie Streit von Meinungen zwischen Links, Mitte und Rechts gehört – nicht nur eine linke, sondern auch eine rechte Intelligenz. ……………………………. Da Gessenharter keine handfesten Belege für verfassungsfeindliche Ideen vorweisen kann, erklärt er zähneknirschend: „Wir haben es bei der intellektuellen Neuen Rechten nicht mit Menschen zu tun, die sich öffentlich und laut dafür aussprächen, das ganze Grundgesetz oder auch nur Teile davon einfach beseitigen zu wollen.“ Ja, aber wie anders wirkt denn beispielsweise eine Wochenzeitung wie die JUNGE FREIHEIT als „öffentlich und laut“? Verfügt sie etwa über telepathische Kräfte, mit denen sie den Lesern zusätzliche gefährliche Geheiminformationen überträgt? Pfeiffer schreibt, die „Neue Rechte“ sei eine „Ideologieschmiede“ sowie „Brücke ins bürgerliche Lager“, sie sei „kein monolithischer Block, sondern eine heterogene, informelle Strömung, die insbesondere auf publizistischen Netzwerken beruht“. Ist nicht die gesamte deutsche Intellektuellenszene „kein monolithischer Block“, ist nicht alles in dieser Republik „heterogen, informell“, und beruht nicht alles Geistesleben auf „publizistischen Netzwerken“? Armin Pfahl-Traughber, Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, trägt seine These vor, die „Neue Rechte“ wolle Begriffe „umdeuten“. Zwar stellt man sich die Frage, ob geistiger Streit nicht immer schon um die „Deutung“ von Begriffen ging, so kommt also auch er nicht darum herum, einzuräumen, daß sich dieser Vorgehensweise in einer Demokratie „die unterschiedlichsten Kräfte“ bedienten und dies „legitim“ sei. Wenn dies jedoch von „extremistischer“ Seite erfolge, dann müsse das als problematisch angesehen werden. Daß es sich beim Phantom „Neue Rechte“ um ein rechtsextremes handelt, ist sich Pfahl-Traughber sicher, denn: dies „ergibt sich aus der ihnen gemeinsamen Ablehnung der Minimalbedingungen eines demokratischen Rechtsstaates“. Auch dieser Autor geht in aller Selbstverständlichkeit davon aus, daß diese wilde Ansammlung von Rechtsintellektuellen, obwohl „es sich nicht um eine homogen ausgerichtete und gemeinsam agierende Gruppe“ handele, sich stillschweigend auf eine „Kulturrevolution von rechts“ und die „Ablehnung der Minimalbedingungen eines demokratischen Rechtsstaates“ verständigt habe, die eine „Delegitimierung des demokratischen Verfassungsstaates“ beinhalte. Auch Pfahl-Traughber versteift sich auf die Idee, die Theorie der Erlangung einer „kulturellen Hegemonie“ habe diese weitläufige Szene von Rechtsintellektuellen erfaßt, und walzt die altbekannte Gramsci-Obsession wiederum seitenlang aus – nicht berücksichtigend, daß sich so gut wie niemand, weder bei der JUNGEN FREIHEIT noch anderswo mit dieser Idee je tiefschürfender beschäftigt hat. Egal, Hauptsache der Begriff „Hegemonie“ steht im Raum kombiniert mit dem Begriff „Revolution von rechts“, und schon haben wir die Zutaten für eine Räuberpistole vom intellektuellen Putsch gegen die Demokratie. Was, wenn es sich bei den Autoren der JUNGEN FREIHEIT schlicht um Konservative und Rechte handelt, die sich Sorgen um die Zukunft unseres Gemeinwesens, um die Zukunft unserer Nation machen und die einfach ihre Meinung in einer Zeitung gedruckt sehen wollen? Was, wenn diese Autoren nicht eine „Strategie“ zur Erlangung der „kulturellen Hegemonie“ haben, sondern der Auffassung sind, daß konservative und rechte Positionen selbstverständlich ihren Platz in der „öffentlichen Meinung“ haben müssen wie andere auch – und zwar nicht nach den Theorien des Marxisten Gramsci, sondern nach der Theorie des von der Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann erforschten Phänomens der „Schweigespirale“ und deren Durchbrechung? Ganz offenkundig geht es nämlich beim konstruierten „Beobachtungsobjekt“ der „Neuen Rechten“ um die Frage, wie man Personen, Publikationen und Positionen im Noelle-Neumannschen Sinne der sozialen Ächtung mittels des Verfassungsschutzes unterziehen kann. Man will sich nicht argumentativ im Meinungsstreit auf Podien, in Talkshows, in Zeitungsgesprächen mit konservativen Intellektuellen auseinandersetzen, man will sie als „indiskutabel“ aus dem demokratischen Diskurs ausgrenzen – nicht ganz die feine demokratische Art; aber schließlich geht es um nichts weniger als die Macht. Man wirft dem politischen Gegner vor, Anti-Demokrat zu sein, um ihm als lästigem Diskutanten im demokratischen Diskurs das Mikrofon abdrehen zu können. Das besprochene Buch: Wolfgang Gessenharter/Thomas Pfeiffer, Die Neue Rechte – Eine Gefahr für die Demokratie?, Leske und Budrich Wiesbaden 2004 Dieter Stein , 37, ist Chefredakteur der JUNGEN FREIHEIT. Von ihm erscheint am 22. April in der Edition JF das Buch „Phantom ‚Neue Rechte'“. Der auf dieser Seite veröffentlichte Text ist ein Auszug aus dem Band.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.