Anzeige
Anzeige
Studienzentrum Weikersheim, Burg Lichtenberg

„Agieren im Grenzbereich“

„Agieren im Grenzbereich“

„Agieren im Grenzbereich“

 

„Agieren im Grenzbereich“

Anzeige

An dieser Stelle veröffentlichen wir ungekürzt das Kapitel über die JF aus dem soeben vorgestellten NRW-Verfassungsschutzbericht 2004, damit sich unsere Leser einen eigenen Eindruck von den dort seit 1995 artikulierten Vorwürfen machen können. Bekanntlich führt die JUNGE FREIHEIT seit 1996 einen Prozeß gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen dieser diskriminierenden Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Derzeit ist das Verfahren im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Prozeßbevollmächtigter ist Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl (siehe Interview auf Seite 6). Das Bundesverfassungsgericht hat auf seiner Internetseite inzwischen eine Entscheidung in diesem Verfahren für dieses Jahr angekündigt. Dieter Stein 3.5 Neue Rechte 3.5.1 JUNGE FREIHEIT (JF) Entstehung und ideologischer Hintergrund Die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (JF) wurde 1986 als zweimonatlich erscheinende Zeitschrift von Schülern und Studenten, darunter auch der heutige Chefredakteur, gegründet und erscheint inzwischen wöchentlich. Sie ist einer um Intellektualisierung bemühten geistigen Strömung innerhalb des Rechtsextremismus zuzurechnen. Diese „Neue Rechte“ vertritt mit unterschiedlichen Akzentuierungen insbesondere antiliberale, antidemokratische, revisionistische und nationalistische Ideen. Dabei orientiert sie sich an der „Konservativen Revolution“ aus der Zeit der Weimarer Republik und an der in Frankreich nach den Präsidentschaftswahlen 1965 entstandenen „Nouvelle Droite“; an letzterer orientiert sich auch das sogenannte „Thule Seminar“ in Kassel („Thule-Seminar – Forschungs- und Lehrgemeinschaft für die Indoeuropäische Kultur e. V.“). Gelegentlich greifen Publizisten der „Neuen Rechten“ auch auf Ideengeber des italienischen Faschismus zurück. Hauptangriffsziele der „Neuen Rechten“ sind die Ideale und Ergebnisse der Epoche der „Aufklärung“: Die universalen Menschenrechte und der Gleichheitsgrundsatz. Ziel und Strategie Strategisches Ziel der JF ist die Schaffung einer „kulturellen Hegemonie“. Danach gilt es, vor grundlegenden politischen Veränderungen zunächst die Meinungshoheit zu erreichen und Begriffe mit eigenen Inhalten zu besetzen, sowie sich in der soziokulturellen Sphäre (Schule, Universität, Arbeitsplatz, Freundes- und Bekanntenkreis) zu verankern – so ein langjähriger JF-Redakteur in einem früheren Beitrag (JF 25/98). Dabei werden die eigentlichen politischen Ziele und das rechtsextremistische Gedankengut verschleiert als „national-konservativ“ transportiert. Diese Vorgehensweise wird als „politische Mimikry“ („Mimikry“ laut Duden: „der Täuschung und dem Selbstschutz dienende Anpassung[sgabe]“) bezeichnet. Geradezu typisch für die mit intellektuellem Anspruch auftretende JF ist dabei das geschickte Agieren in einem Grenzbereich von demokratischem Konservatismus, Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus. Auch bedient sich die JF immer wieder der Bereitschaft zum Beispiel von demokratischen Politikern zu Interviews und versucht, die Gesprächspartner als Aushängeschilder für breit angelegte Kampagnen zu gewinnen. Klageverfahren der JUNGEN FREIHEIT gegen das Land NRW In 2003 strengte die JF erneut ein Verwaltungsstreitverfahren beim VG Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen an wegen der Erwähnung der JF im Verfassungsschutzbericht 2002 in der Rubrik „Rechtsextremismus“. Bereits 1996 führte die JF eine vergleichbare Klage über zwei Gerichtsinstanzen und unterlag. Wegen dieser Urteile hat die JF Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, über deren Annahme bisher nicht entschieden ist. Weitere Anhaltspunkte: Die geistige Nähe der JF zur „Konservativen Revolution“ und deren führenden Protagonisten wurde auch in 2004 deutlich. Der „konservative Publizist“ Edgar Julius Jung (Überschrift: „Denker der organischen Revolution“) wird als „einer der bekanntesten Vordenker dieses modernen, sich als revolutionär empfindenden Konservatismus“ und sein Hauptwerk („Die Herrschaft der Minderwertigen – Ihr Zerfall und ihre Ablösung durch ein Neues Reich“) wird als eine seiner wichtigsten staatsphilosophischen Schriften gepriesen (JF-Nr. 27/04). Die Faszination, die noch heute von Jung ausgehe, liege „in der seltenen Einheit von Geist und Tat“. Seine geistesgeschichtliche Bedeutung bestehe in der Systematik seines Hauptwerks, welches geradezu als „Leitfaden der Konservativen Revolution“ gelesen werden könne. Hinsichtlich der Verkündung neuer Gedanken oder der Vermittlung eines bestimmten Lebensgefühls werde Jungs Werk zwar noch von „geistesverwandten Autoren wie Carl Schmitt oder Ernst Jünger“ übertroffen, doch seien von ihm alle wichtigen Themenbereiche der „Konservativen Revolution“ mit dem Ziel zusammengefaßt, durch theoretische Explikation eine politische Praxis vorzubereiten. Verschwiegen wird vom JF-Autor, daß es sich bei dem Werk Jungs „Die Herrschaft der Minderwertigen“ um eine in wesentlichen Zügen freiheits- und menschenrechtsfeindliche Schrift handelt, die neben anderen Veröffentlichungen jener Zeit maßgeblich dazu beitrug, die Weimarer Republik zu untergraben. Damit wurde auch Jung nicht zufällig zu einem der geistigen Wegbereiter und Stichwortgeber des Nationalsozialismus. Unter der Überschrift „Die Herrschaft der Wenigen“ (Nr. 33/04) beklagte eine JF-Stammautorin, die politische Klasse in Deutschland sei zur Oligarchie geworden, zur „Herrschaft der Wenigen, aber gerade nicht der Besten“. Mit dieser Formulierung bezieht sich die Autorin offensichtlich auf das „konservativ-revolutionäre“ Standardwerk von Edgar Julius Jung. In Nr. 8/04 forderte eine JF-Stammautorin unter der Überschrift „Gerhard Schröder – Es fehlt das Vertrauen“ den Ersatz sowohl der amtierenden Bundesregierung als auch der Opposition durch „eine neue Elite“: „Wenn die Menschen erkennen, daß ein Regierungswechsel nichts mehr nützt, ob mit oder ohne Neuwahlen, und die bestehende Parteienauswahl überhaupt keine Alternative zur allgemeinen Agonie mehr bietet, was dann? Dann sind die Bürger aufgefordert, die politische Klasse zu verabschieden, sich die Entscheidungsgewalt zurückzuholen und an eine neue Elite zu delegieren.“ Die Frage sei, ob diese „vitale Bürgerschaft“ in Deutschland existiere, schließt die Autorin ihren Beitrag. Mit dieser Forderung nach einer „neuen Elite“ bestreitet die Autorin eine Lösungsmöglichkeit innerhalb des demokratischen parlamentarischen Systems, das keine Alternative biete und in allgemeiner Agonie liege: Unausgesprochen verweist sie damit zum Beispiel auf die Aufforderungen der Vertreter der Konservativen Revolution und ihrem Eliteverständnis in Ablehnung der demokratischen Staatsform. JF-Berichterstattung zu den Wahlergebnissen in 2004 Im Vorfeld der Europawahl erhielten – wie auch bisher üblich – Vertreter von rechtsextremistischen Parteien Gelegenheit zur Selbstdarstellung in Interviews, in Ausgabe 24/04 („Im Wahlkampf gibt es keine Koalitionen“) sowohl die Spitzenkandidatin der ‚Republikaner‘ als auch der Vorsitzende der ‚Deutschen Partei‘. Bei der Berichterstattung über die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern stellte die JF besonders das Abschneiden der dort angetretenen rechtsextremistischen Parteien dar. Besondere positive Beachtung („Wahlergebnisse gegen den Abwärtstrend“) fanden dabei (JF Nr. 26/04) die Stimmenzuwächse der „Republikaner“ („herausragendes Ergebnis“) und „Achtungserfolge“ der NPD. In der gleichen Ausgabe wurde, bezogen auf die Europawahl, insbesondere das „gute Abschneiden der Republikaner“ hervorgehoben. Die NPD habe nach überstandenem Verbotsverfahren neben dem „Achtungserfolg“ an der Saar vor allem in „Mitteldeutschland“ punkten können. Ebenfalls in JF-Nr. 26/04 (Seite 2) beklagte der Chefredakteur zudem unter der Überschrift „Die rechte Alternative“, es sei „das Dilemma der ‚europäische Rechten‘ nur im Kontext von ‚Protestwahlen‘ kurzfristige Erschütterungen auszulösen, aber keine langfristigen Alternativen zu präsentieren.“ Um sich nicht politisch marginalisieren zu lassen, müßten sich die „eurorechten“ Populisten europaweit organisieren, „wie beispielsweise die Grünen“. Anläßlich der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen konstatierte die JF (Nr. 41/04) unter der Überschrift „Sind wir nicht alle Sieger?“ der Bürgerbewegung „pro Köln“ (siehe Kapitel Pro Köln) den „meistbeachteten Erfolg einer rechtsgerichteten Liste“. Sie fügte hinzu, die etablierten Parteien hätten sich sofort damit überboten, „diese Gruppierung pauschal ins rechtsextreme Lager einzuordnen.“ Auch den Republikanern bestätigte die JF wiederholt „einige Achtungserfolge“, das Abschneiden der NPD in Mönchengladbach wertete sie als „überdurchschnittlich gutes Ergebnis“. Betrachtet man die Berichterstattung der JF, so offenbart sich eine gewisse Ambivalenz im Verhältnis zur NPD. Einerseits bot man dem NPD-Vorsitzenden Udo Voigt unmittelbar nach der Landtagswahl in Sachsen ein Forum in Gestalt eines ganzseitigen Interviews (JF-Nr. 40/04). Dabei hatte dieser Gelegenheit, seine Ziele („die BRD abzuwickeln“) darzustellen und Hitler einen „großen deutschen Staatsmann“ zu nennen. Andererseits vermittelte die JF ihrer Leserschaft den Eindruck einer kritischen Auseinandersetzung mit der NPD („schwarz-weiß-rote Karikatur des Nationalen“). In Ausgabe 39/04 hieß es in einer Kolumne sogar, die NPD sei keine „rechte Partei“, sondern eine „proletarische Bewegung mit sozialistischem Wirtschaftsprogramm“. Vergleichsweise unkritisch wurde der NPD dagegen in einem ganzseitigen Bericht (Überschrift: „Wir sind wieder da!“) über ihren Bundesparteitag (JF-Nr. 46/04) eine Ausrichtung von „bürgerlich national-konservativ bis zu offen nationalsozialistisch“ eingeräumt, die sich auch in der Bandbreite des neuen Bundesvorstandes widerspiegele. In JF-Nr. 40/04 hieß es zu den Wahlerfolgen von NPD und DVU, die „bürgerliche Rechte“ in Deutschland sei in Aufruhr versetzt. Im Artikel selbst werden dann als „gemäßigte Rechte“ die „Republikaner“, die „Deutsche Partei“, das „Friedenskomitee 2000“ von Alfred Mechtersheimer sowie der frühere REP-Vorsitzende Schönhuber genannt. Die Linie der JF hat sich nicht geändert: Über rechtsextremistische Parteien wird wohlwollend berichtet, sie werden als Teil des demokratischen Spektrums dargestellt. Dabei wird deutlich, daß die teilweise Distanzierung von der NPD (und der „kritische“ Umgang mit der DVU) offenbar nur dazu dient, andere Parteien/Organisationen aus dem rechtsextremistischen Bereich „aufzuwerten“. Durch die Berichterstattung werden zum Beispiel REP und DP als „seriöse“ Parteien dargestellt, sind quasi die „Wahlempfehlung“ der JF. Dies zeigt auch der folgende Artikel: Unter der Rubrik „Vor 10 Jahren“ erinnerte die JF in Ausgabe 17/04 an ein Interview, das sie 1994 mit dem damaligen Kandidaten der „Republikaner“ für das Amt des Bundespräsidenten geführt hatte. Dieser hatte in dem Gespräch einen Zusammenhang zwischen „der Judenverfolgung im Dritten Reich und den Kampagnen gegen Rechts der Gegenwart“ hergestellt. Das entsprechende Zitat aus dem damaligen Gespräch war der JF nun einen erneuten Abdruck wert: „Zugespitzt formuliert sind die Republikaner und oder andere rechte Gruppierungen und Einzelpersonen die Juden der Gegenwart.“ JF vergleicht NPD-Anwalt Mahler mit jüdischem Historiker In Nr. 35/04 berichtete eine JF-Stammautorin unter der Überschrift: „Januskopf des Wahnsinns“ über ein Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates, bei dem sich der ehemalige RAF-Terrorist und Anwalt der NPD, Horst Mahler, zu verantworten hatte. Sie unterstellt in bezug auf die antisemitischen Ausfälle dieses „überdurchschnittlich intelligenten“ Mannes eine „Dialektik von persönlichem Wahnsinn“ und der „Paranoia der Gesellschaft“. Darüber hinaus zieht die Autorin einen Vergleich zu dem jüdischen US-Historiker Goldhagen und dessen (wissenschaftlich nicht unumstrittene) These vom „eliminatorischen Antisemitismus“ der Deutschen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die Argumentation Goldhagens nicht viel anders klinge als die Mahlers, sie nur unter entgegengesetztem Vorzeichen stünde und sich keine Behörde aufgerufen sah, „Goldhagens psychischen Zustand zu begutachten oder zu überprüfen, wie weit er den Straftatbestand rassistischer Volksverhetzung“ erfülle. Hier zeigt sich – an einem anderen Beispiel als dem der rechtsextremistischen Parteien – die Strategie der JF, Rechtsextremisten in den demokratischen Konsens einzubeziehen, hier durch das Nebeneinanderstellen des Antisemiten Mahler und des Juden Goldhagen. Es ist ein Baustein in der JF-Strategie, die Grenzen des demokratischen Spektrums verschwimmen zu lassen, um sie überschreiten zu können. Gleiches gilt für die Berichterstattung über das Zuwanderungsproblem. JF nutzt Zuwanderungsdiskussion für alte Ressentiments Unter der Überschrift „Invasion ins soziale Netz“ (JF-24/04) behandelte die JF die Einführung einer EU-Richtlinie, die es EU-Bürgern ermöglicht, sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei niederzulassen. Sie stellt in diesem Zusammenhang fest: „Schätzungsweise anderthalb Millionen Zigeuner sind seit einem Monat EU-Bürger.“ Die von dem JF-Autor gewählte Bezeichnung für eine ethnische Minderheit ist dazu geeignet (und bestimmt!), hergebrachte Ressentiments zu schüren. JF wendet sich an Schüler und fordert „Zivilcourage“ In Ausgabe 16/04 plazierte die JF einen Aufruf („Meldet den alltäglichen ‚Kampf gegen Rechts‘ an Euren Schulen“), mit dem sie Schüler aufforderte, der JF-Redaktion Aktionen und Ausstellungen „gegen Rechtsextremismus“ mitzuteilen. Die Schüler sollten berichten, an welchem Ort sie mit Zwangsgedenkminuten und unfreiwilligen Ausstellungsbesuchen „malträtiert“ worden seien. Ferner sollten sie der Redaktion Bilder, Fotos oder Arbeitsmappen zur Verfügung stellen und beschreiben, wo der „Kampf gegen Rechts“ stattfände, wer ihn unterstütze und wie er finanziert würde. Damit reiht sich die JF ein in die vielfältigen Versuche anderer rechtsextremistischer Gruppierungen, zum Beispiel der JN und der UN, rechtsextremistisches Gedankengut bei Jugendlichen zu verbreiten. Ständiger JF-Mitarbeiter vergleicht NRW-Verfassungsschutz mit NSDAP-Behörde In JF-Ausgabe 5/04 erklärte der ständige JF-Mitarbeiter und Vordenker der französischen „Neuen Rechten“, Alain de Benoist, in einem Artikel unter der Überschrift „Frischer Atemzug“, die Rolle des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes entspräche „exakt derjenigen […], die die Prüfungskommissionsstelle der NSDAP im Dritten Reich erfüllte – Gedanken (und Hintergedanken) zu überwachen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, Zensur auszuüben“. Ein Vergleich, der für sich spricht. Werbung für rechtsextremistische Parteien, Organisationen und Verlage in der JF Auch in den Ausgaben des Jahres 2004 fanden sich zahlreiche Anzeigen von Parteien und anderen Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. So erschienen Anzeigen der Parteien „Die Republikaner“ und „Deutsche Partei“. Mehrfach warben wie schon in den Vorjahren die „Unabhängigen Nachrichten“ (UN) für ihre Flugblätter, außerdem gab es Inserate des rechtsextremistischen Verlags „Verlag und Agentur Werner Symanek“ (VAWS). Zum Jahreskongreß der rechtsextremistischen „Gesellschaft für freie Publizistik“ (GfP) erschienen Artikel, die auf die Veranstaltung hinwiesen, über den Verlauf berichteten und für die Broschüre zum Jahreskongreß warben. Ferner wies die JF wiederholt auf das Wiedererscheinen des Theorieorgans „Junges Forum“ hin, das zur Anknüpfung an die „Reichsidee“ glücklicherweise einen neuen Herausgeber gefunden hätte. Informationen: Innenministerium Nordrhein-Westfalen, Verfassungsschutz, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf, Internet: www.im.nrw.de Stichwort: Verfassungsschutz Insgesamt 17 Behörden, 16 Landesämter (je Bundesland eins) und ein Bundesamt für Verfassungsschutz, befassen sich mit der Aufklärung von Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Der Verfassungsschutz informiert die jeweilige Regierung und das Parlament über seine Erkenntnisse. Als präventive Maßnahme hinzugekommen ist seit den siebziger Jahren der in Bund und Ländern je nach politischer Couleur und Landesverfassungsschutzgesetzen unterschiedlich verfaßte „Verfassungsschutzbericht“, eine zumeist in die Kapitel Links-, Rechts- und Ausländerextremismus gegliederte Broschüre, die kostenlos bei den Innenministerien angefordert werden kann. Juristisch höchst umstritten – insbesondere im Fall der JF – ist die Berichterstattung über „Verdachtsfälle“, das heißt die öffentliche Ächtung – mit allen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Folgen für die Betroffenen – mit Hilfe des Verfassungsschutzberichtes, obwohl lediglich „tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht“ angeführt werden können. Foto: NRW-Innenminister Fritz Behrens hinter Ministerpräsident Peer Steinbrück: „Geradezu typisch für die mit intellektuellem Anspruch auftretende JF ist dabei das geschickte Agieren in einem Grenzbereich von demokratischem Konservatismus, Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus“

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.