Der Staatsrechtler Rupert Scholz gibt der von Politikern geforderten allgemeinen Corona-Impfpflicht juristisch keine Chance. Zwischen dem „Zwang zum Wohle des großen Ganzen“ und „dem Freiheitsrecht auf Entscheidung des Einzelnen“ müsse abgewogen werden. „Und die Abwägung ergibt nach meiner Ansicht klar, daß eine allgemeine Impfpflicht heute nicht verhältnismäßig ist“, erklärt Scholz im Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit.
Für bestimmte Berufsgruppen wäre eine Impfpflicht aber verhältnismäßig, so Scholz, weil „das Recht auf Entscheidungsfreiheit etwa von Pflegepersonal gegenüber dem Recht zu pflegender Menschen auf Leben zurückstehen muss.“
Er halte es für möglich, daß die Politik eine allgemeine Impfpflicht beschließt, nur werde diese dann in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht achte „immer sehr auf die Verhältnismäßigkeit“ und frage genau danach, „ob entsprechende Gefahrentatbestände auch vorliegen“, betont der Staatsrechtler.