Eine effektive Prüfung, ob die Mittel für Sprachkurse bei der Bundesagentur für Arbeit zweckentsprechend verwendet werden, fehlt nach Informationen der Wochenzeitung Junge Freiheit weitgehend. Ein hoher Millionenbetrag, den die öffentliche Hand über die Bundesagentur in Sprachkurse für Flüchtlinge investiert, versickert demnach in zwielichtigen Kanälen. Mehr als 220.000 Asylbewerber sollen an dem Sprachprogramm bisher teilgenommen haben. Die Gesamtkosten werden bis zu 400 Millionen Euro betragen.
Die Anbieter der Sprachkurse mußten ihre Leistungsfähigkeit gegenüber der Bundesagentur bislang lediglich durch eine Eigenerklärung nachweisen. Eine Zertifizierung oder eine Anerkennung als Sprachschule war nicht erforderlich. Ob der Sprachunterricht von den Anbietern tatsächlich erteilt wurde, blieb weitestgehend unkontrolliert. Für die Auszahlung der Fördergelder war lediglich die Kopie der „BÜMA“, also der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, ausschlaggebend. Die Prüfer fanden sowohl Greise als auch Säuglinge auf den angeblichen Teilnehmerlisten. Experten befürchten mittlerweile, daß höchsten ein Drittel der gemeldeten Asylbewerber tatsächlich an den Sprachkursen teilgenommen hat. Zudem könnte es zu zahlreichen Doppelförderungen gekommen sein, da die Arbeitsagenturen, nach Informationen der Jungen Freiheit, derzeit nicht erfassen, für welche Personen bereits ein Sprachkurs stattgefunden hat. Die Qualität des gegebenen Sprachunterrichts wird ebenfalls bemängelt, da es keine Vorgaben für die Qualifikation der Lehrkräfte oder die zu erreichenden Sprachkenntnisse gibt.
Geld bekommt von der Bundesagentur für Arbeit, wer eine Teilnehmerliste einreicht. Egal, ob der Kurs überhaupt stattfindet und welche Qualität der Unterricht hat. Aus den Reihen der Arbeitsagentur heißt es dazu resignierend: Seit der unmittelbaren Nachwendezeit in den frühen Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts dürfte es nicht mehr so einfach gewesen sein, an Gelder aus öffentlichen Fördertöpfen zu gelangen.
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