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Neuauszählung Bundestagswahl: So soll der Bundestag bei der BSW-Beschwerde getrickst haben

Neuauszählung Bundestagswahl: So soll der Bundestag bei der BSW-Beschwerde getrickst haben

Neuauszählung Bundestagswahl: So soll der Bundestag bei der BSW-Beschwerde getrickst haben

Ziehen vors Bundesverfassungsgericht: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (Mitte) mit den Parteichefs Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi.
Ziehen vors Bundesverfassungsgericht: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (Mitte) mit den Parteichefs Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi.
Ziehen vors Bundesverfassungsgericht: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (Mitte) mit den Parteichefs Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Neuauszählung Bundestagswahl
 

So soll der Bundestag bei der BSW-Beschwerde getrickst haben

Haben Bundestags-Abgeordnete gelogen? Hat der Wahlprüfungsausschuß falsch ermittelt? Kurz bevor das BSW seine Verfassungsgerichts-Klage zur Neuauszählung der Bundestagswahl einreicht, erhebt es schwere Vorwürfe.
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BERLIN. 50 Tage nach Ablehnung seiner Beschwerde durch den Bundestag hat das BSW noch immer keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei geht es um die Neuauszählung der Bundestagswahl. Die neue Partei war hauchdünn an der Fünfprozenthürde gescheitert und macht Zählfehler dafür verantwortlich. Nun, kurz vor Ablauf der Frist am 19. Februar, soll es endlich so weit sein.

Ursprünglich hatte Parteigründerin Sahra Wagenknecht angekündigt, „so schnell wie möglich“ nach der Negativ-Entscheidung des Parlaments (die JF berichtete) nach Karlsruhe zu gehen. Für die Verzögerungen macht die Partei nun Abgeordnete anderer Parteien und den Bundestag verantwortlich.

Der BSW-Vorstand wirft dem Wahlprüfungsausschuß des Parlaments vor, die Akten nicht sofort bereitgestellt zu haben, damit man die Klage zügig habe vorbereiten können. Tatsächlich dauerte es nach Angaben des Bundestags vier Tage, bis die Partei die Unterlagen erhalten habe. Am 22. Dezember seien sie dem BSW zur Verfügung gestellt worden – das war kurz vor Weihnachten, wenn das politische Berlin in eine Art Tiefschlaf verfällt.

„Der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt“

Als die Akten die Partei dann erreichten, sei man über die unsaubere Arbeit des Wahlprüfungsausschusses „aus allen Wolken gefallen“, wie der BSW-Vorsitzende Fabio De Masi jetzt gegenüber dem Spiegel erklärte: „Der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt.“ Dies herauszuarbeiten, habe auch deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet.

Seine Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali ergänzte: „Wir haben in den vergangenen Wochen Einsicht in die Akten des Bundestages genommen und auch neue Zeugenaussagen sowie Widersprüche und falsche Darstellungen in den Aussagen von Bundestagsabgeordneten geklärt.“ Das alles werde Eingang in die Klage finden.

Andererseits hoffen die Kläger darauf, daß sich ihnen damit in Karlsruhe neue Chancen eröffnen. Sollten die Verfassungsrichter ähnlich wie die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten – nur die AfD hatte für eine Neuauszählung gestimmt – keine Plausibilität für mögliche Zählfehler bei der Bundestagswahl erkennen, gäbe es hier einen Hebel. Wenn der Wahlprüfungsausschuß schlampig oder unsauber gearbeitet haben sollte, könnte sich das höchste deutsche Gericht die Klage vielleicht doch genauer ansehen, hofft das BSW.

BSW will Aussagen von Abgeordneten angreifen

Angreifen will die Partei laut Spiegel die Aussagen von zwei Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses, als diese im Bundestag die Abweisung der BSW-Beschwerde begründeten. So hatte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, behauptet, er und seine Kollegen hätten „gut tausend Seiten“ Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Landeswahlleiterin durchgearbeitet. Tatsächlich liegen in der Akte davon nur sechs Seiten vor – und mehr sind es offenbar auch nicht.

Die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann hatte im Bundestag erzählt, mögliche Beweise für Zählfehler gründlich geprüft zu haben. Das BSW wollte daraufhin wissen, um welche es sich genau handelte. Doch auch ein Anwaltsschreiben ließ die Parlamentarierin unbeantwortet.

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Aus Sicht des BSW zeigen diese beiden Fälle, wie schlampig der Bundestag mit der Beschwerde umgegangen sei. Möglich ist auch, daß die Abgeordneten aktiv gegen die neue Partei gearbeitet hätten. Fabio De Masi sagte dem Spiegel dazu: „Wir werden vor dem Verfassungsgericht selbstverständlich angreifen, daß der Bundestag seiner Ermittlungspflicht hinsichtlich der statistischen Anomalien nicht nachgekommen ist.“

Voraussichtlich wird das BSW die Klage noch vor Ablauf der Frist einreichen. Am Montag wollen De Masi, seine Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali und Sahra Wagenknecht die Öffentlichkeit über die Klage informieren. (fh)

Ziehen vors Bundesverfassungsgericht: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (Mitte) mit den Parteichefs Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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