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Formular des Auswärtigen Amtes: Neue deutsche Bürokratie: „Welches Geschlecht hat die leibliche Mutter?“

Formular des Auswärtigen Amtes: Neue deutsche Bürokratie: „Welches Geschlecht hat die leibliche Mutter?“

Formular des Auswärtigen Amtes: Neue deutsche Bürokratie: „Welches Geschlecht hat die leibliche Mutter?“

Nach einer Auslandsgeburt muß die Mutter angeben, ob sie ein Mann ist.
Nach einer Auslandsgeburt muß die Mutter angeben, ob sie ein Mann ist.
Nach einer Auslandsgeburt muß die Mutter angeben, ob sie ein Mann ist. Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze & Screenshot JF
Formular des Auswärtigen Amtes
 

Neue deutsche Bürokratie: „Welches Geschlecht hat die leibliche Mutter?“

Wer als Deutscher ein Kind im Ausland zur Welt bringt, muß der Bundesregierung Fragen beantworten – und zwar auch, welches Geschlecht die leibliche Mutter hat. Es gibt vier Antwort-Möglichkeiten. Man kann auch mehr als drei Ehen führen.
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BERLIN. Bevor ein im Ausland geborenes Kind in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden kann, müssen die Eltern Auskunft über ihre eigenen Geschlechter geben. Das Auswärtige Amt verlangt in seinem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ die Beantwortung zahlreicher Fragen. Der Antrag liegt der JUNGEN FREIHEIT vor.

Gleich auf der ersten Seite des sechsseitigen Formulars steht unter „Angaben über die leibliche Mutter (welche das Kind geboren hat)“ die Frage nach deren Geschlecht. Angekreuzt werden können folgende vier Möglichkeiten: „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „keine Angaben“. Nach Vorstellungen des Auswärtigen Amtes ist es also realistisch, daß die Frau, die „das Kind geboren hat“ auch ein Mann sein könnte.

Mutter wird „1. Elternteil“ genannt

Um das Genderverständnis des deutschen Staates deutlich zu machen, steht in dem Antrag hinter Mutter auch „1. Elternteil“. Gleichzeitig muß angegeben werden, wie viele „Ehen/Lebenspartnerschaften“ die Mutter führt. Möglich ist es, „0“, „1“, „2“ oder „3 oder mehr“ anzugeben. Tatsächlich ist Polygamie, also die Vielehe, in Deutschland verboten.

Die vier möglichen Geschlechterangaben wiederholen sich dann auch für das neugeborene Kind sowie beim Vater, der konsequent „2. Elternteil“ genannt wird.

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Die Bundesrepublik führt keine Statistik darüber, wie viele Auslandsgeburten jährlich im Geburtenregister eingetragen werden. Unbekannt ist auch, wie viele dieser Mütter „männlich“ sein sollen. (fh)

Nach einer Auslandsgeburt muß die Mutter angeben, ob sie ein Mann ist. Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze & Screenshot JF
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