MÜNCHEN. Die CSU hat einen Vorstoß zur Einschränkung des Verbandsklagerechts vorbereitet und will damit den Einfluß großer Umweltverbände auf Infrastrukturprojekte deutlich begrenzen. Bei der am Dienstag beginnenden Landesgruppenklausur in Klosterseeon wollen die Bundestagsabgeordneten der Christsozialen eine Beschlußvorlage verabschieden, die auf eine Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich abzielt.
Betroffen wären insbesondere Klagen von Organisationen wie dem Nabu, der Deutschen Umwelthilfe oder dem BUND gegen Verkehrs- und Bauprojekte.
In dem Papier heißt es laut Berichten, Klagewellen von „nicht am Verfahren beteiligten Personen oder Vereinigungen“ lähmten die dringliche Modernisierung des Landes. Die CSU spricht von einer zunehmenden Verrechtlichung der Politik, die zwingend notwendige Infrastrukturvorhaben verzögere oder verhindere. Ziel sei es, einen „mißbräuchlichen Einsatz des Verbandsklagerechtes“ zu unterbinden.
CSU will nur direkt Betroffene Klagen einbringen lassen
Konkret sollen Verbände künftig keine Klagen mehr gegen neue Straßen, Brücken, Flughäfen oder andere Großprojekte einbringen dürfen. Klageberechtigt wären nach den Vorstellungen der CSU nur noch unmittelbar Betroffene wie Anwohner oder Grundeigentümer. Zusätzlich will die Partei den Instanzenzug beschneiden und Verfahren auf höchstens zwei Gerichtsinstanzen begrenzen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte, Deutschland müsse die „Lobby-Lähmung“ überwinden. Es dürfe nicht sein, daß Umweltverbände dringend notwendige Verkehrsprojekte über Jahre blockierten. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren gegen Projekte wie den A1-Lückenschluß in der Eifel, den Ausbau der Autobahnen A20, A49 und A44, Erdgasbohrungen vor Borkum, den Bau von LNG-Terminals oder Stuttgart 21. Laut einer Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen führte der BUND zwischen 2021 und 2023 mit 49 Klagen die Statistik an, gefolgt vom Nabu mit 34 Verfahren.
Bei den Umweltverbänden stößt der CSU-Vorstoß postwendend auf scharfe Kritik. Eine Sprecherin der Deutschen Umwelthilfe erklärte, das Verbandsklagerecht sei europa- und völkerrechtlich abgesichert. In Deutschland werde bislang nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß erfüllt. Eine Einschränkung sei daher unzulässig. (rr)






