Anzeige
Anzeige

Förderprogramm: Wenn Migranten für die Ausreise Geld erhalten und dann wieder einreisen

Förderprogramm: Wenn Migranten für die Ausreise Geld erhalten und dann wieder einreisen

Förderprogramm: Wenn Migranten für die Ausreise Geld erhalten und dann wieder einreisen

Wartende Migranten vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg
Wartende Migranten vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg
Migranten vor einer Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg: Nicht alle kommen zum ersten Mal. Foto: Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Förderprogramm
 

Wenn Migranten für die Ausreise Geld erhalten und dann wieder einreisen

Die Bundesregierung bezahlt Migranten, wenn sie das Land freiwillig verlassen. Doch tausende kehren später einfach wieder nach Deutschland zurück. Müssen sie das Geld dann zurückbezahlen?
Anzeige

junge Autoren, Jungautoren, Wettbewerb, Journalisten

BERLIN. Die Bundesregierung weiß offenbar nicht, wie viele Migranten eine staatliche Ausreiseförderung erhalten, danach wieder einreisen und das erhaltene Geld trotzdem nicht zurückzahlen. Das zumindest legen Antworten nahe, die das Innenministerium (BMI) auf Anfragen der JUNGEN FREIHEIT zum „Programm für Reintegration und Auswanderung von Asylbewerbern in Deutschland / regierungsunterstütztes Repatriierungsprogramm“ (REAG/GARP) geliefert hat.

Hintergrund: Im August war durch eine AfD-Anfrage bekanntgeworden, daß in den vergangenen zehn Jahren mehr als 15.000 Migranten wieder nach Deutschland gekommen sind, obwohl sie zuvor im Rahmen von REAG/GARP Geld erhalten hatten, damit sie das Land freiwillig verlassen (JF berichtete). Die JF wollte nun wissen, in wie vielen dieser Fälle das für die Ausreise ausgezahlte Geld von den Migranten wieder zurückgefordert wurde.

„Belastbare Daten“ gibt es nicht

Das Ministerium lieferte daraufhin nur eine Gesamtzahl für die Jahre 2015 bis 2023. Demnach wurden in diesem Zeitraum 11.456 Rückforderungsverfahren eingeleitet. Im selben Zeitraum sind aber laut der Auskunft gegenüber der AfD insgesamt 14.354 Personen wiedereingereist, die zuvor eine Förderung für ihre Ausreise erhalten hatten. Das macht eine Differenz von rund dreitausend Fällen.

Auf Nachfrage konnte das BMI keine Gründe quantifizieren, warum offenbar ein Teil der Gelder nicht zurückgefordert wurde. Dazu lägen keine „belastbaren Daten“ vor. Ein Sprecher wies lediglich darauf hin, daß nicht in allen Fällen einer Wiedereinreise eine Rückzahlungsverpflichtung bestehe. „Ausschlußgründe liegen zum Beispiel vor, wenn sich die Person nur kurzfristig in Deutschland aufhält, zum Beispiel aufgrund eines kurzzeitig befristeten Werkvertrags in Deutschland.“ Zudem gilt, daß eine Wiedereinreise nur innerhalb der ersten fünf Jahre verboten ist.

Rückforderungen gegen Migranten meist erfolgreich

Zu beachten ist, daß das Ministerium nur die Zahl der eingeleiteten Verfahren benannt hat. Wie viele davon wurden auch erfolgreich zu Ende geführt? Eine Sprecherin betont, daß die Verfahren „grundsätzlich“ erfolgreich betrieben würden. „In Ausnahmefällen“ könnten Rückforderungsverfahren „unter anderem erfolglos bleiben, wenn die betreffende Person wieder ausreist“. Was diese Angabe („in Ausnahmefällen“) genau heißt, bleibt unklar.

Das Ministerium beziffert auch nicht, um wie viel Geld es geht, das nicht zurückgefordert wurde. Im Oktober 2024 hatte die Bundesregierung auf AfD-Anfrage mitgeteilt, daß der Bund zum Beispiel 2023 von 236 wiedereingereisten Personen, die im Vorjahr das Land verlassen hatten, insgesamt rund 64.000 Euro zurückverlangt hat. (ser)

Migranten vor einer Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg: Nicht alle kommen zum ersten Mal. Foto: Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles