BERLIN. Mit dem Tag des Ablaufes der zweimonatigen Frist nach der Bundestagswahl legt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) heute um 13 Uhr Einspruch gegen das Ergebnis ein. Die Partei fordert eine komplette, bundesweite Neuauszählung der Stimmen.
Das BSW war mit 4,98 Prozent am Einzug in den Bundestag gescheitert. Insgesamt fehlten der Wagenknecht-Partei 9.529 Stimmen, um die Fünfprozenthürde zu überspringen. Schon das endgültige Wahlergebnis hatte ihr im Vergleich zum vorläufigen 4.277 Zweitstimmen mehr zugesprochen. In einigen Bundesländern hatten die Wahlhelfer das BSW mit dem Bündnis Deutschland verwechselt und die Stimmen falsch zugeordnet.
Wagenknecht vermutet Zählfehler
Die Partei beschwert sich nun über weitere Fehler bei der Auszählung. Sie geht davon aus, tatsächlich mehr als fünf Prozent der Stimmen erreicht zu haben. Somit müßte sie doch im Bundestag sitzen.
Über den Einspruch des BSW berät demnächst der Wahlprüfungsausschuß des Bundestages. Die endgültige Entscheidung trifft das Parlament. Es ist nicht zu vermuten, daß die anderen Parteien dem Einspruch stattgeben. Wäre dies der Fall, würde die schwarz-rote Koalition ihre parlamentarische Mehrheit einbüßen und jede Fraktion Abgeordnete verlieren.
800 weitere Einsprüche
Gegen die Entscheidung des Bundestages kann die Partei dann noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Laut Wahlprüfungsgesetz darf jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl schriftlich Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Seit dem 23. Februar sind beim Bundestag bereits mehr als 800 solcher Eingaben eingegangen. Auch ihnen werden keine Chancen eingeräumt. (fh)