STUTTGART. Das Stuttgarter Landgericht hat die Unterbringung eines afghanischen Messermörders in einer Psychiatrie angeordnet. „Daß der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel“, entschied eine Richterin laut der Nachrichtenagentur dpa. Schuld treffe ihn trotzdem nicht.
Konkret ging es bei der Verhandlung um eine Attacke auf einen 56jährigen Jogger im vergangenen November. Die Tat ereignete sich in Hochdorf nahe Stuttgart. Der 25 Jahre alte Migrant hatte den Sportler mit mehreren Messerstichen ermordet.
Gericht streitet über Motiv des Messermörders
Der Afghane hatte die Tat immer wieder abgestritten. Er beschuldigte die Ermittler, die Blutspuren des Opfers auf seiner Kleidung verteilt und so Beweisstücke manipuliert zu haben. Blödsinn, entschied das Gericht.
Strittig war bei der Verhandlung das Tatmotiv. Die Ermittler waren von einer Frustration seitens des Angeklagten ausgegangen. Er war in eine andere Asylunterkunft verlegt worden und zuvor wohl in einen Streit um einen Schraubenzieher verwickelt gewesen.
Die Richterin zeigte sich hingegen von der Schuldunfähigkeit des Einwanderers überzeugt. Grund für die Tat soll eine Psychose sein. Das Opfer sei „schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen. (zit)