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Ab in die Psychiatrie: Und wieder wird ein Messermörder für schuldunfähig erklärt

Ab in die Psychiatrie: Und wieder wird ein Messermörder für schuldunfähig erklärt

Ab in die Psychiatrie: Und wieder wird ein Messermörder für schuldunfähig erklärt

Der afghanischer Migrant bei seiner Verhandlung: Er hat einen 56 Jahre alten Jogger mit einem Messer erstochen
Der afghanischer Migrant bei seiner Verhandlung: Er hat einen 56 Jahre alten Jogger mit einem Messer erstochen
Der afghanischer Migrant bei seiner Verhandlung: Er hat einen 56 Jahre alten Jogger erstochen Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Ab in die Psychiatrie
 

Und wieder wird ein Messermörder für schuldunfähig erklärt

Ein 25 Jahre alter Afghane muß für den Messerangriff auf einen Jogger nicht ins Gefängnis. Das Gericht geht von einer Psychose bei dem Migranten aus. Die Ermittler sind sicher: Es war Frust.
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STUTTGART. Das Stuttgarter Landgericht hat die Unterbringung eines afghanischen Messermörders in einer Psychiatrie angeordnet. „Daß der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel“, entschied eine Richterin laut der Nachrichtenagentur dpa. Schuld treffe ihn trotzdem nicht.

Konkret ging es bei der Verhandlung um eine Attacke auf einen 56jährigen Jogger im vergangenen November. Die Tat ereignete sich in Hochdorf nahe Stuttgart. Der 25 Jahre alte Migrant hatte den Sportler mit mehreren Messerstichen ermordet.

Gericht streitet über Motiv des Messermörders

Der Afghane hatte die Tat immer wieder abgestritten. Er beschuldigte die Ermittler, die Blutspuren des Opfers auf seiner Kleidung verteilt und so Beweisstücke manipuliert zu haben. Blödsinn, entschied das Gericht.

Strittig war bei der Verhandlung das Tatmotiv. Die Ermittler waren von einer Frustration seitens des Angeklagten ausgegangen. Er war in eine andere Asylunterkunft verlegt worden und zuvor wohl in einen Streit um einen Schraubenzieher verwickelt gewesen.

Die Richterin zeigte sich hingegen von der Schuldunfähigkeit des Einwanderers überzeugt. Grund für die Tat soll eine Psychose sein. Das Opfer sei „schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen. (zit)

Der afghanischer Migrant bei seiner Verhandlung: Er hat einen 56 Jahre alten Jogger erstochen Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
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