ERFURT. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hat sich offen gegenüber einer Arbeitspflicht für Asylbewerber gezeigt. Die Praxis, die im thüringischen Greiz vor etwa einem Jahr von CDU-Landrat Ulli Schäfer eingeführt wurde, sei „ein ernst zu nehmender Vorschlag. Den sollte man zumindest diskutieren“, regte Voigt gegenüber der Welt an. Mit der Einführung der Pflicht, sei Thüringen „bereits erfolgreich Vorreiter in Deutschland gewesen“.
Voigt bilanzierte mit Blick auf den Landkreis seines Parteifreundes: „Nach wenigen Monaten war die Hälfte dieser Menschen bereits in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung untergebracht. Das kann man auch als eine Art Integrations-Booster sehen.“
Landrat sieht „Arbeitspflicht als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt“
Im Landkreis Greiz hatte Landrat Schäfer vor etwa einem Jahr veranlaßt, daß Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet werden. Inzwischen zieht er ein positives Fazit: „Aus der Arbeitspflicht heraus haben 64 Menschen ein klassisches Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Das zeigt, daß die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nicht nur für eine kurzzeitige Beschäftigung sorgen, sondern nachhaltig wirken“, betonte der Christdemokrat auf der Webseite des Landkreises.
Die Arbeitspflicht bringe Vorteile für alle Beteiligten, führte Schäfer aus. Asylbewerber lernten einen geregelten Tagesablauf, verbesserten ihre Deutschkenntnisse und erlebten „die Arbeitspflicht als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt“. Gleichzeitig merkten die Einheimischen, „daß Asylbewerber auch gemeinnützige Arbeiten ausführen, für die es sonst keine Ressourcen gibt“. Gleichzeitig seien Verstöße „konsequent geahndet“ worden: „Leistungen wurden gekürzt, Asylbewerber verließen den Landkreis oder klagten gegen die Arbeitspflicht, wobei Gerichte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Kreisverwaltung bestätigten.“
Mehrere Regionen wenden die Pflicht an
Konkret geht es in Greiz um 64 Migranten, die inzwischen eine Arbeit haben, sowie 68 weitere, die „in verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten angestellt“ sind. Ausnahmen bilden hier Mütter mit jungen Kindern, Pensionisten und Arbeitsunfähige.
Der erste Landkreis, der eine solche Regelung eingeführt hatte, war der Saale-Orla-Kreis – ebenfalls in Thüringen. Dort gilt die Arbeitspflicht für Asylmigranten seit dem Frühjahr vergangenen Jahres. Auch in Sachsen-Anhalt setzen inzwischen einige Landkreise und Kommunen auf eine Arbeitspflicht – inklusive Sanktionen bei Verweigerung (JF berichtete). (st)