SAARBRÜCKEN. Der saarländische Landesverband der Grünen hat sich auf seinem Parteitag für den Entzug von Grundrechten für führende AfD-Politiker ausgesprochen. Hintergrund ist ein Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Hochstufung der AfD – Endlich handeln!“, der auf eine Anwendung von Artikel 18 des Grundgesetzes abzielt.
Demnach sollen führenden AfD-Mitgliedern wie Björn Höcke und Maximilian Krah Grundrechte wie das aktive und passive Wahlrecht sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter entzogen werden. Artikel 18 GG erlaubt diesen Schritt, wenn Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ mißbraucht werden. Bislang wurde die Norm in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt.
Die Grünen begründen ihren Vorstoß mit der Aussichtslosigkeit eines Parteiverbotsverfahrens, das schwer durchsetzbar sei. Der Grundrechtsentzug soll nach dem Willen der Saar-Grünen daher ein Instrument sein, um eine Beteiligung der AfD an Regierungen oder öffentlichen Ämtern zu verhindern. Wer sich dem widersetzt, mache sich an der „Aushöhlung unserer freiheitlichen Demokratie“ mitschuldig, heißt es in einer Mitteilung unter Berufung auf den Landesvorsitzenden Volker Morbe.
Grüne fordern Ausgrenzung der AfD
Die AfD war kurz vor dem Ausscheiden von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Das entsprechende Gutachten sollte geheim bleiben, die JUNGE FREIHEIT, Cicero und Nius haben es aber veröffentlicht. Bis zu einer gerichtlichen Klärung hat sich das Amt verpflichtet, die Partei weiterhin „nur“ als Verdachtsfall zu behandeln.
Die Grünen im Saarland fordern trotz dieser Umstände weiterhin die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und rufen Kommunalpolitiker dazu auf, keinerlei Kooperation mit der Partei einzugehen – unabhängig vom konkreten Sachverhalt. (rr)