DRESDEN. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, daß der Inlandsgeheimdienst auch Kinder unter 14 Jahren beobachten und ihre privaten Daten speichern darf. „Der Verfassungsschutz stellt fest, daß die Radikalisierung in allen Szenen bereits im Kindes- und Jugendalter beginnt“, sagte Schuster bei der Vorstellung des sächsischen Verfassungsschutzberichtes für 2024. Für den Inlandsgeheimdienst stelle sich deswegen die Frage, „wie lange die Altersgrenze zur Erfassung erst ab 14 Jahren noch ausreichend ist“.
Die Debatte ist nicht neu. Bereits 2017 hatte der CSU-geführte Freistaat Bayern im Bundesrat erfolglos gefordert, die Mindestaltersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten bei Verfassungsschutzbehörden abzuschaffen. Die Landesregierung argumentierte damals vor allem mit radikalisierten islamischen Jugendlichen. „Beschränkungen der Arbeit des Verfassungsschutzes durch Mindestaltersgrenzen für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten gehen deshalb an der Realität vorbei“, hieß es im Antrag.
Kritik von Menschenrechts-Institut
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wies 2018 in einem Gutachten darauf hin, daß der Schutz von Kindern vor Überwachung im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention verankert sei. „Das Recht auf Schutz der Privatsphäre umfaßt insbesondere die Datenverarbeitung“, heißt es dort.
Das Institut mahnte, die Ausweitung der Speicherung personenbezogener Daten von Kindern durch den Verfassungsschutz „könnte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen und die Rechte von Kindern erheblich beeinträchtigen“. Die Altersgrenze zur Überwachung durch den Geheimdienst wurde zuletzt 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt. (ho/ mit KI)