Anzeige
Anzeige

Verfassungsschutz: Sachsen prüft AfD-Mitglieder mit Waffenschein auf Zuverlässigkeit

Verfassungsschutz: Sachsen prüft AfD-Mitglieder mit Waffenschein auf Zuverlässigkeit

Verfassungsschutz: Sachsen prüft AfD-Mitglieder mit Waffenschein auf Zuverlässigkeit

Das Bild zeigt eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein. Zwei AfD-Mitgliedern in Leipzig wurde der kleine Waffenschein entzogen.
Das Bild zeigt eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein. Zwei AfD-Mitgliedern in Leipzig wurde der kleine Waffenschein entzogen.
Eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein: AfD-Anhänger müssen in Sachsen um das Dokument jezt zittern. Foto: IMAGO / Hartenfelser
Verfassungsschutz
 

Sachsen prüft AfD-Mitglieder mit Waffenschein auf Zuverlässigkeit

Nach der Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als „erwiesen rechtsextremistisch“ hat der Verfassungsschutz 71 Parteimitglieder den Waffenbehörden gemeldet – 249 Schußwaffen sind registriert.
Anzeige

DRESDEN. In Sachsen hat der Verfassungsschutz zahlreiche Anhänger der AfD mit Waffenbesitz auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen lassen. Hintergrund ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“.

Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums hat der Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang 71 AfD-Mitglieder an die zuständigen Waffenbehörden gemeldet. Diese sollen beurteilen, ob die Betroffenen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Besitz von Schußwaffen erfüllen.

Bislang wurden 69 Prüfverfahren eingeleitet. In zwei Fällen stellten die Behörden Beanstandungen fest, die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Ende Juni waren den Behörden laut Innenministerium 82 Personen bekannt, die der AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation angehört haben und im Besitz einer Waffenbesitzkarte waren. Zusammen verfügten sie über 249 registrierte Schußwaffen.

Linke über AfD-Waffenbesitzer überrascht

Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel zeigte sich angesichts der Zahlen überrascht: „Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten.“

Das Waffengesetz schreibt vor, daß Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie etwa wegen eines Verbrechens verurteilt wurden oder Hinweise vorliegen, daß sie Waffen oder Munition leichtfertig verwenden. Auch Mitglieder verbotener Vereinigungen oder verfassungswidriger Parteien gelten als nicht zuverlässig. Gleiches gilt für Personen, die Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. (rr)

Eine Waffe vor einem kleinen Waffenschein: AfD-Anhänger müssen in Sachsen um das Dokument jezt zittern. Foto: IMAGO / Hartenfelser
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles