MAINZ. Nach scharfer Kritik von Staatsrechtlern hat das rheinland-pfälzische Innenministerium seine Haltung zu einem pauschalen Berufsverbot für AfD-Mitglieder im Staatsdienst revidiert. Eine Einstellung soll künftig doch nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein. Wie der SWR berichtet, werde das Haus von Innenminister Michael Ebling (SPD) stattdessen jeden Einzelfall individuell prüfen.
Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz, Sebastian Münzenmaier, sprach von einem „Rückzug im Angesicht der Rechtslage“. Es sei eine gute Nachricht, daß im Innenministerium wieder die Vernunft einkehre. Ebling habe mit seinem „unkoordinierten Vorpreschen“ gezeigt, „daß er nicht in der Lage ist, zwischen seinem Amt als Verfassungsminister und seiner Rolle als SPD-Funktionär zu trennen“, sagte Münzenmaier der JUNGEN FREIHEIT. „Dieses durchschaubare Manöver diente allein dem Zweck, sich parteipolitisch zu profilieren und AfD-Mitglieder einzuschüchtern.“

Münzenmaier, der auch stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist, warf dem Minister vor, „dem Ansehen von Rheinland-Pfalz geschadet und sich zutiefst blamiert“ zu haben. Es brauche keine „Radikalenerlasse 2.0 und politisch motivierte Berufsverbote“, unterstrich der stellvertretende Landesvorsitzende. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) solle beginnen, Eblings Amtsführung zu hinterfragen.
SPD-Fraktion begrüßte AfD-Ausschluß
Noch am 12. Juli hatte die SPD-Fraktion im Landtag in einer Pressemitteilung die Neufassung der Verwaltungsvorschriften begrüßt. Bewerber müßten künftig erklären, „kein Mitglied einer extremistischen Organisation zu sein“. Falls eine solche Erklärung nicht abgegeben werde, „darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“. Auch das Ministerium selbst hatte dem SWR zunächst mitgeteilt, AfD-Mitglieder würden nicht mehr eingestellt.
Mehrere Staatsrechtler hatten diese Praxis als verfassungswidrig eingestuft. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg erklärte im Cicero, ein pauschaler Ausschluß von Parteimitgliedern sei „verfassungsrechtlich nicht möglich“. Joachim Wieland von der Universität Speyer betonte, über die Eignung müsse „in jedem Fall einzeln entschieden werden“. Auch Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes warnte, in einer Demokratie müsse es erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei wie der AfD anzugehören.
AfD-Mitglieder dürfen weiterhin in den Staatsdienst
Nach der juristischen Kritik rückte das Innenministerium von seiner bisherigen Darstellung ab. Eine Einzelfallprüfung sei stets vorgesehen gewesen, sagte ein Sprecher dem SWR. Die öffentliche Kommunikation sei mißverständlich gewesen. Tatsächlich hatten SPD-Fraktion und Ministerium zuvor nicht erkennen lassen, daß Parteimitglieder nicht automatisch ausgeschlossen werden sollten.

Mit der Korrektur kehrt Rheinland-Pfalz zur geltenden Rechtslage zurück. Bewerber müssen künftig zwar eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen, können aber nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit abgelehnt werden. Ein faktisches Berufsverbot, wie es zunächst angekündigt wurde, wird nicht umgesetzt. (sv)