HANNOVER. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Sinnhaftigkeit der Herkunftsnennung bei Doppelstaatsbürgern in Kriminalstatistiken infrage gestellt. „Ich sehe überhaupt nicht, worin hier der Erkenntnisgewinn oder der Mehrwert für die Polizeiarbeit liegen soll“, monierte sie gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Sie sei über das Vorgehen ihres Amtskollegen Herbert Reul (CDU) in Nordrhein-Westfalen verwundert.
Der Ministerpräsident hatte zuletzt angekündigt, rückwirkend zum 1. Juli alle Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik seines Landes zu nennen. Bislang waren Doppelstaatsbürger mit deutschem Paß als Deutsch geführt worden. So wird es nach wie vor auch in der bundesweiten Statistik gehandhabt.
SPD-Ministerin: Deutscher ist, wer den deutschen Paß hat
Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg als erstes deutsches Bundesland. „Wer die Realität sehen will, muß sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen“, begründete Reul sein Vorgehen gegenüber der Rheinischen Post. Zudem liefere die Erfassung der Herkunftsländer Hinweise auf etwaige Fluchtmöglichkeiten.
Behrens hält diesen Weg für „grundfalsch“. Deutscher sei, „wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, da gibt es und da darf es keine Abstufungen geben. In Niedersachsen werden wir daher nichts an unserer bewährten Praxis ändern“.
Innenministerium: Staatsangehörigkeit ist nicht so wichtig
Das Bundesinnenministerium betont derweil, die Staatsbürgerschaft eines Tatverdächtigen spiele aus kriminalistischer Sicht ohnehin nur eine „untergeordnete Rolle“. Vielmehr gehe es darum, die einzelnen Deliktsarten zu beobachten.
Anders sieht das Niedersachsens CDU-Abgeordneter André Bock. „Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalstatistik gesondert auszuweisen, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Sicherheitsdebatte“, bekundete er. „Wer Kriminalität wirksam bekämpfen will, muß die Realität möglichst präzise abbilden – und dazu gehört auch die vollständige Erfassung relevanter Daten.“ (zit)