SIEGEN. Die politische Tätigkeit einer Rechtspflegerin für die AfD sorgt für Diskussionen. Die 59jährige Ursula Simon ist seit 1993 im Justizdienst tätig, derzeit am Amtsgericht in Siegen (NRW). Zugleich engagiert sie sich als Schriftführerin des AfD-Kreisverbandes und ist Ratsmitglied in Siegen.
Ausgelöst wurde die Debatte durch Blogbeiträge des Siegener Rechtsanwalts Daniel Nierenz, Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereins. Dieser sieht in Simons Funktionärstätigkeit für eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz zeitweise als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei ein mögliches Spannungsverhältnis zur Neutralitätspflicht von Beamten.
Rechtspfleger nähmen staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Befugnissen wahr. Schon der Anschein fehlender Unparteilichkeit könne das Vertrauen der Bürger in die Justiz beeinträchtigen, insbesondere bei Verfahren mit Migrationsbezug oder politischem Hintergrund, sorgte sich unterdessen auch die Siegener Zeitung.
Keine Beschwerden gegen AfD-Funktionärin
Der Jurist Nierenz verweist auf Fälle, bei denen ausländische Beteiligte oder Kollegen mit Migrationshintergrund von Simon „unkorrekt“ behandelt worden sein könnten. Dies könne innerdienstlich zu Spannungen führen und in politisch aufgeladenen Verfahren Interessenkonflikte nach sich ziehen. Disziplinarrechtlich könne bereits die Funktionärstätigkeit in einer extremistischen Organisation als Verstoß gegen die Treuepflicht gewertet werden, so der Verdacht des Hobby-Bloggers. Das Landgericht Siegen bestätigte auf Anfrage der Zeitung allerdings, daß keine Beschwerden über Simon vorlägen, die Zweifel an ihrer Neutralität begründen könnten.

Auch Simon selbst weist die Vorwürfe zurück. Sie halte seit drei Jahrzehnten eine klare Trennung zwischen Amt und Privatleben ein. Politische Betätigung sei Beamten ausdrücklich erlaubt, solange Treue-, Mäßigungs- und Neutralitätspflicht nicht verletzt würden. Ihre Partei bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
AfD-Beamte unter Generalverdacht?
Im Juli sorgte die Ankündigung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz, wonach eine Einstellung in den Staatsdienst für AfD-Mitglieder künftig ausgeschlossen sei, bundesweit für Aufsehen. Nach öffentlicher Kritik betonte das Ministerium, jeder Fall werde einzeln geprüft. „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muß jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD). Bewerber, die die Erklärung verweigern und dadurch Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht ausräumen, würden nicht eingestellt.