ZWEIBRÜCKEN. Der Präsident des pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und der Generalstaatsanwalt in Zweibrücken haben Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Justiz davor gewarnt, daß ihnen schon fehlender Widerspruch gegen verfassungsfeindliche Aussagen in internen Chatgruppen zum Verhängnis werden könnte. Das geht aus einem Schreiben vom 27. November hervor, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Es richtet sich an die Präsidenten der Landgerichte, die Leitenden Oberstaatsanwälte und an die Direktoren der Amtsgerichte im Land Rheinland-Pfalz. Diese sollen ihre Mitarbeiter demnach für deren Treuepflicht auch in sozialen Medien und Messenger-Chatgruppen sensibilisieren. Das Thema stehe „im Zusammenhang mit der Bekämpfung extremistischer und verfassungsfeindlicher Organisationen“ zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit, heißt es in dem Dokument.
Konkret führt es dann aus: „Unter Umständen kann auch bereits das passive Hinnehmen von menschenfeindlichen, rassistischen, den Nationalsozialismus verherrlichenden oder sonst mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Inhalten, insbesondere in Chatgruppen, denen man sich angeschlossen hat, Zweifel an der Verfassungstreue begründen und damit den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.“
Fehlverhalten in Chats kann massive Konsequenzen haben
Richter Bernhard Thurn und Staatsanwalt Martin Graßhoff warnen, daß „sowohl strafrechtliche als auch disziplinar- bzw. im Fall von Tarifbeschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen“ drohten. Für Beamte auf Probe betont das Schreiben, daß „eine Entlassung während der Probezeit gerechtfertigt sein“ könne.
Das Dokument nimmt auf eine vorherige Dienstbesprechung Bezug, die am 28. August in Trier stattfand. Daran nahmen die Präsidenten der beiden rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte, also der höchsten Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, teil. Ein Tagesordnungspunkt hatte sich um den „Austausch von Chatnachrichten mit verfassungsfeindlichen Inhalten“ gedreht. In dem Schreiben heißt es nun, daß dazu „im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz“ unter anderem festgehalten worden sei, „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die allgemeine Belehrung zur Verfassungstreuepflicht hinaus für dieses Thema zu sensibilisieren“.
Ebenfalls am Donnerstag hatte die JF exklusiv berichtet, daß bei einer Bürgermeisterwahl in Rheinland-Pfalz AfD-Mitglieder grundsätzlich nicht antreten dürfen. Unter Bezug auf eine „Liste extremistischer Organisationen“ des SPD-geführten rheinland-pfälzischen Innenministeriums müssen Kandidaten unterschreiben, daß sie nicht Mitglied der Partei sind. (ser)





