BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Nius-Chefredakteur Julian Reichelt eingestellt. „Der Anfangsverdacht hat sich nicht erhärtet“, teilte ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa mit.
Grund für das Verfahren war ein Post des Publizisten auf dem Kurznachrichtendienst X vom April. Darin hatte Reichelt vor einer Unterwanderung der Polizei durch ausländische Kriminelle gewarnt. Dabei verwies er auf den Fall zweier Bundespolizisten, die am Frankfurter Flughafen mehrere Kokainkuriere durch Kontrollen geschleust haben sollen. „Das passiert, wenn man dafür sorgen will, daß die Polizei ‘bunter‘ wird. In zehn Jahren ist die Polizei in unseren Städten arabisch dominiert“, schrieb er.
Ahmet K. und Hakan A. sind Bundespolizisten. Wir werden in den nächsten Jahren erst die Unterwanderung und dann die Übernahme unserer Polizei erleben. Das passiert, wenn man dafür sorgen will, dass die Polizei „bunter“ wird. In zehn Jahren ist die Polizei in unseren Städten… pic.twitter.com/MaL8ChyJ9D
— Julian Reichelt (@jreichelt) April 1, 2025
Reichelts Anwalt Joachim Steinhöfel begrüßte die Einstellung. Sie sei „der richtige Schritt“ und eine „Korrektur des vorangehenden Fehlers“, sagte er der dpa.
Karlsruhe stärkte Reichelt im April 2024 den Rücken
Reichelt hatte bereits im April vergangenen Jahres ein Gerichtsverfahren wegen eines anderen Beitrags auf X gewonnen (JF berichtete). Darin hatte er die Fortsetzung der Entwicklungshilfen für das von der Taliban regierte Afghanistan kritisiert. Die damalige Ampel-Bundesregierung ging daraufhin juristisch gegen Reichelt vor und argumentierte, sie zahle das Geld an Hilfsorganisationen vor Ort. Das Berliner Kammergericht gab ihr zunächst recht.
Das Bundesverfassungsgericht machte das Urteil rückgängig. „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, begründeten die Richter in Karlsruhe die Entscheidung.
Für Kritik sorgte die Berliner Staatsanwaltschaft auch vergangene Woche wegen der angeordneten Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz (JF berichtete). Der Medienwissenschaftler persiflierte in seinem Beitrag auf X einen taz-Artikel, der im Zusammenhang mit einer Petition gegen Björn Höcke die NS-Parole „Deutschland erwache“ zitiert hatte. Gegen Bolz ermittelt die Justiz wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, er selbst bezeichnete den Post als Ironie. (kuk)






