BERLIN. Die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte einen Berufungsantrag ab, weil „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“ vorlägen, wie ein Sprecher des Gerichtes am Mittwoch mitteilte. Anwohner hatten versucht, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte hatte die Umbenennung bereits im August 2020 beschlossen. Der Name „Mohrenstraße“ sei „diskriminierend“ und „schadet dem Ansehen Berlins“, hieß es damals in der Begründung des zu diesem Zeitpunkt von Grünen und SPD regierten Bezirksparlaments. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Der Beschluß ist nun rechtskräftig und unanfechtbar.
Neuer Namensgeber sprach selbst von Mohren
Künftig soll die Straße „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ heißen. Anton Wilhelm Amo (1703–1759) war der erste schwarze Philosoph, der in Europa lehrte. Geboren in Axim im heutigen Ghana, wurde er 1707 von niederländischen Kaufleuten nach Europa verschleppt und 1716 dem Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel übergeben. Unter dessen Schutz erhielt er eine umfassende Ausbildung in mehreren Sprachen und Disziplinen. 1727 begann er ein Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Halle.
Im Jahr 1729 verfaßte Amo seine erste Dissertation mit dem Titel „De iure Maurorum in Europa“ („Über die Rechtsstellung der Mohren in Europa“, Anm. d. Red.), in der er sich kritisch mit der rechtlichen Stellung schwarzer Menschen in Europa auseinandersetzte. Diese Arbeit gilt als die erste bekannte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rechtslage von Schwarzen in Europa. (st)