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Paragraph 185: Göring-Eckardt beleidigt – Mann droht fünfstellige Geldstrafe

Paragraph 185: Göring-Eckardt beleidigt – Mann droht fünfstellige Geldstrafe

Paragraph 185: Göring-Eckardt beleidigt – Mann droht fünfstellige Geldstrafe

Das Bild zeigt Katrin Göring-Eckardt. Einem Mann, der sie beleidigt haben soll, droht eine Geldstrafe von mehr als 16.000 Euro.
Das Bild zeigt Katrin Göring-Eckardt. Einem Mann, der sie beleidigt haben soll, droht eine Geldstrafe von mehr als 16.000 Euro.
Katrin Göring-Eckardt (Grüne) im Bundestag: Einem Mann droht hohe Geldstrafe wegen mutmaßlicher Beleidigung ihrer Person. Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
Paragraph 185
 

Göring-Eckardt beleidigt – Mann droht fünfstellige Geldstrafe

Katrin Göring-Eckardt zeigt einen Mann an, der auf X geschrieben haben soll, sie leide unter „Dürre im Kopf“. Ihm droht eine drakonische Geldstrafe. Befeuert wurde das Ganze durch eine Meldestelle.
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BERLIN. Die Grünen-Bundestagspolitikerin Katrin Göring-Eckardt hat offenbar einen Mann wegen Beleidigung angezeigt, der im Juni 2023 auf X geschrieben haben soll, sie habe „Dürre im Kopf“. Der Beschuldigte soll deshalb und wegen zwei ähnlicher Vorwürfe gemäß einem Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf insgesamt 16.100 Euro Geldstrafe zahlen, wie die Nachrichtenplattform Apollo News berichtete. Nach Angaben des Mediums hat Göring-Eckardt den Strafantrag gegen den Beschuldigten persönlich unterschrieben.

Laut dem Antrag verfaßte der Beschuldigte Thomas Vierhaus seinen X-Beitrag gegen Göring-Eckardt am 4. Juni 2023 als Replik auf eine Aussage von ihr. Die Grünen-Politikerin hatte geschrieben: Extreme Dürre in Spanien, beispiellose Waldbrände in Kanada, viel zu hohe Temperaturen auf den Meeresoberflächen. Die Klimakrise ist längst da, mit voller Wucht.“ Daraufhin antwortete Vierhaus: „Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar bei KGE im Kopf.“

ARD-Journalisten „Einfaltspinsel“ genannt

Außerdem soll Vierhaus den ARD-Journalisten Moritz Rödle im Juli 2023 als „Einfaltspinsel“ bezeichnet haben. Dieser hatte zuvor den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf X in Schutz genommen, nachdem dieser nicht zu einer Bundestagsdebatte über das Heizungsgesetz erschienen war. Rödle teilte in diesem Kontext ein Foto von Habeck bei einer Pressekonferenz und schrieb, es sei eine Sache des Respekts, an diesem Tag im Bundesrat statt im Bundestag zu sein.

Vierhaus schrieb in diesem Zusammenhang zusätzlich zu dem „Einfaltspinsel“-Beitrag adressiert an den ARD-Journalisten: „Sie müssen noch sehr viel lernen, um nicht ständig hinter die Fichte geführt zu werden.“

Angezeigter will Geldstrafe anfechten

Bei Beleidigung nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches kann die Staatsanwaltschaft nur Ermittlungen einleiten, wenn die vermeintlichen Opfer selbst einen Strafantrag vorlegen.

Der aktuelle Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Vierhaus hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Gegenüber Apollo News kündigte er an, das zu tun. (st)

Korrektur: In einer ersten Version hieß es, der ARD-Journalist Moritz Rödle habe den Strafantrag gegen Herrn Vierhaus an Katrin Göring-Eckardt gesendet. Das ist nicht korrekt. Vierhaus betonte inzwischen, dafür sei eine andere Person verantwortlich. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Katrin Göring-Eckardt (Grüne) im Bundestag: Einem Mann droht hohe Geldstrafe wegen mutmaßlicher Beleidigung ihrer Person. Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
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