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„Das K.O.M.I.T.E.E.“: Gericht verurteilt Linksextremisten wegen Anschlagversuch von 1995

„Das K.O.M.I.T.E.E.“: Gericht verurteilt Linksextremisten wegen Anschlagversuch von 1995

„Das K.O.M.I.T.E.E.“: Gericht verurteilt Linksextremisten wegen Anschlagversuch von 1995

Das Foto zeigt die beiden früheren Linksextremisten Thomas Walter und Peter Krauth vor dem Berliner Kammergericht.
Das Foto zeigt die beiden früheren Linksextremisten Thomas Walter und Peter Krauth vor dem Berliner Kammergericht.
Freude nach dem Gerichtsurteil: Walter und K. sind erst kürzlich nach Deutschland zurückgekehrt. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
„Das K.O.M.I.T.E.E.“
 

Gericht verurteilt Linksextremisten wegen Anschlagversuch von 1995

1995 wollten sie einen Anschlag auf ein Abschiebegefängnis verüben: Nun verurteilt das Kammergericht zwei frühere Linksextremisten zu Bewährungsstrafen. Die „Migrantifa“ hat einen der beiden eingeladen – um von ihm zu lernen.
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BERLIN. Das Berliner Kammergericht hat am Dienstag Thomas Walter und Peter K. von der früheren linksextremen Vereinigung „Das K.O.M.I.T.E.E.“ zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Grund ist ein versuchter Sprengstoffanschlag der beiden auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in der Nacht zum 11. April 1995. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Anschlag wollten die damaligen Linksextremisten die Abschiebung von Kurden verhindern und den Kampf der PKK unterstützen. Die Männer im Alter von 62 und 65 Jahren waren damals durch eine Polizeistreife an der Tat gehindert worden und, wie auch ein mittlerweile verstorbener Komplize, danach abgetaucht.

Linksextremisten flohen nach Südamerika

Sie flüchteten nach Südamerika und erhielten dort Asyl. Am 5. Dezember 2024 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Walter und K. Daraufhin kehrten sie im März aus Venezuela zurück und stellten sich. Durch eine Verfahrensverständigung konnten sie das nun getroffene Strafmaß erreichen. „Das K.O.M.I.T.E.E.“ hat sich auch zu einem Anschlag auf das Verteidigungskreiskommando der Bundeswehr in Bad Freienwalde im Jahr 1994 bekannt.

Laut RBB begründete das Gericht die eher geringe Strafe für die früheren Linksextremisten unter anderem auch damit, daß es hinsichtlich des Anschlagsversuchs in Berlin bei einem Versuch geblieben sei. Es verwies zudem darauf hin, daß seitdem viel Zeit verstrichen sei und die Täter gestanden und sich gestellt hätten. Das nun verhängte Strafmaß einer Freiheitsstrafe auf Bewährung sei weder Zeichen einer „verfolgungswütigen Justiz“ noch „unangebrachte Milde“.

Migrantifa interessiert sich für „praktischen Widerstand“

Für Mittwoch hat die „Migrantifa Berlin“ eine Veranstaltung mit dem nun verurteilten Walter angekündigt. Auf Instagram bezeichnet die Gruppe den Anschlagsversuch von 1995 als „versuchten Rückbau eines Abschiebegefängnisses“. Bei der Veranstaltung solle es darum gehen, wie man sich gegen Abschiebungen organisieren müsse. „Welche Beispiele des praktischen Widerstands gibt es in der Vergangenheit der linken Bewegungen und noch heutzutage?“

Ein anderes Gerichtsverfahren zum Thema Linksterrorismus steckt derweil noch in seinen Anfängen. Am 25. März begann vor dem Landgericht Verden der Prozeß gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette. In dem Verfahren geht es nicht um politisch motivierte Terrortaten der Roten Armee Fraktion, sondern um Klettes Zeit nach der RAF. Der 66jährigen wird Raub in mehreren Fällen vorgeworfen. Damit soll sich die Ex-Terroristin ihr Leben im Untergrund finanziert haben. (ser)

Freude nach dem Gerichtsurteil: Walter und K. sind erst kürzlich nach Deutschland zurückgekehrt. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
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