Anzeige
Anzeige

Deutschland-Chef der Terrorgruppe: Gericht bestätigt Ausweisung von früherem IS-Chef in Deutschland

Deutschland-Chef der Terrorgruppe: Gericht bestätigt Ausweisung von früherem IS-Chef in Deutschland

Deutschland-Chef der Terrorgruppe: Gericht bestätigt Ausweisung von früherem IS-Chef in Deutschland

Abu Walaa (r), früherer IS-Statthalter in Deutschland, spricht im Gerichtssaal am Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit seiner Anwältin Inga Stremlau und hält sich eine Akte vor sein Gesicht. Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland.
Abu Walaa (r), früherer IS-Statthalter in Deutschland, spricht im Gerichtssaal am Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit seiner Anwältin Inga Stremlau und hält sich eine Akte vor sein Gesicht. Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland.
Abu Walaa während der Verhandlung: Muß er Deutschland verlassen? Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein
Deutschland-Chef der Terrorgruppe
 

Gericht bestätigt Ausweisung von früherem IS-Chef in Deutschland

Der ehemalige IS-Chef in Deutschland muss das Land nach Vollendung seiner Haftstrafe verlassen. Ein Gericht begründet die Entscheidung mit einer akuten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Doch es gibt noch offene Fragen zur endgültigen Abschiebung.
Anzeige

DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ausweisung des früheren Deutschland-Chefs der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, für rechtmäßig erklärt. Auch mehrere Auflagen, die der Islamist nach Verbüßung seiner Haftstrafe erfüllen muss, sind nach Auffassung des Gerichts zulässig. Dazu gehören eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei, die Verpflichtung zum Aufenthalt in einer bestimmten Stadt sowie ein weitgehendes Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln. Die 27. Kammer bestätigte damit ihre Eilentscheidung aus dem Jahr 2024 nun auch in der Hauptsache.

Zur Begründung führte das Gericht an, dass „zwingende Gründe der nationalen Sicherheit“ vorlägen, die eine Ausweisung rechtfertigten. Die von dem Kläger ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei weiterhin so erheblich, dass auch familiäre Belange – etwa das Vorhandensein von sieben Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit – der Maßnahme nicht entgegenstünden.

Social-Media-Verbot

Die Anordnung einer räumlichen Aufenthaltsbeschränkung diene dem Ziel, einen Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren. Die tägliche Meldepflicht solle dies engmaschig kontrollieren. Auch das Verbot der Nutzung digitaler Kommunikation sei laut Gericht gerechtfertigt, um eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit sowie Leib und Leben Dritter abzuwenden.

Walaa habe vor seiner Festnahme eine hohe Reichweite in sozialen Medien gehabt, heißt es weiter. Eine erneute Verbreitung extremistischer Inhalte solle unterbunden werden, insbesondere Aufrufe zur Begehung von Anschlägen. Der Mann war im Jahr 2021 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Verbindungen zu Anis Amri

Nach Einschätzung der Ermittler hatte er als Prediger in einer salafistischen Moschee in Hildesheim ein Netzwerk aufgebaut, das mutmaßlich der Rekrutierung von Kämpfern für den sogenannten Islamischen Staat diente. Auch der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, soll zum Umfeld des Netzwerks gehört haben.

Der Iraker war im Jahr 2001 als Jugendlicher nach Deutschland eingereist und hatte damals Asyl beantragt. Inzwischen stellte er aus der Haft heraus erneut einen Asylantrag, da er angibt, bei einer Rückkehr in den Irak die Todesstrafe befürchten zu müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft derzeit, ob die Abschiebung durch eine diplomatische Zusicherung des Iraks ausgeschlossen werden kann. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren zur Abschiebungsandrohung sowie zum Einreise- und Aufenthaltsverbot deshalb abgetrennt; eine Entscheidung steht hierzu noch aus.

Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. (ho/ mit KI)

Abu Walaa während der Verhandlung: Muß er Deutschland verlassen? Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag