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Migration: Frei weist 14köpfige Afghanen-Familie in die Schranken

Migration: Frei weist 14köpfige Afghanen-Familie in die Schranken

Migration: Frei weist 14köpfige Afghanen-Familie in die Schranken

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU): „Es gibt keinen Anspruch, die Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren“
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU): „Es gibt keinen Anspruch, die Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren“
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU): „Es gibt keinen Anspruch, die Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren“ Foto: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch
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Frei weist 14köpfige Afghanen-Familie in die Schranken

Eine Afghanin verlangt per Klage die rasche Einreise nach Deutschland. Im Schlepptau hat sie 13 Angehörige. Kanzleramtsminister Frei bremst ihr Vorhaben aus und stellt klar: Das ungeduldige Drängeln kann sie sich sparen.  
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BERLIN. Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU), hat die Regeln für eine Aufnahme von Migranten in Deutschland erklärt. „Es gibt keinen Anspruch, die Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren“, stellte er dabei gegenüber der Welt klar.

Konkret ging es um den Fall einer Afghanin. Die Frau, die sich aktuell mit 13 Familienmitgliedern in Islamabad aufhält, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Sie hofft mit einem Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht Visa für sich und ihre Angehörigen zu erhalten.

Die Frau beruft sich dabei auf eine bestehende Aufnahmezusage. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Die Familie warte seit über 16 Monaten in Pakistan auf ihre Ausreise, ihre Visa seien jedoch abgelaufen. Eine Verlängerung sei trotz mehrfacher Anträge bislang verweigert worden.

CDU und SPD beenden Aufnahmeprogramme

Hintergrund der Angelegenheit sind Aufnahmeversprechen seitens Deutschlands von 2021. Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sagte die Bundesregierung Zehntausenden Bürgern des Landes zu, in die Bundesrepublik einreisen zu dürfen. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist jedoch vereinbart, keine neuen Aufnahmeprogramme mehr zu starten und bereits begonnene zu beenden.

Im Fall der Afghanin und ihren 13 Angehörigen müsse zunächst geprüft werden, ob sie überhaupt klageberechtigt seien, verdeutlichte Frei. „Natürlich werden alle Fälle im Einzelnen vom Bundesinnenministerium, auch vom Bundesaußenministerium, soweit es beteiligt ist, geprüft. Und genau auf die Sicherheitsüberprüfung geachtet.“

Frei: Man kann solche Angebote auch zurücknehmen

Das Verwaltungsverfahren werde nach Recht und Gesetz durchgeführt, unterstrich der Kanzleramtsminister. „Unser Verwaltungsverfahrensrecht sieht selbstverständlich die Möglichkeit vor, begünstigende Verwaltungsakte auch wieder zurückzunehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.“

Er sei sehr zuversichtlich, eine gute Lösung für solche Fälle zu finden. Zudem sei es für ihn wichtig zu betonen, daß die neue Bundesregierung die freiwilligen Aufnahmeprogramme nicht fortführen werde. (zit)

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU): „Es gibt keinen Anspruch, die Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren“ Foto: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch
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