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Anja Arndt, NGO-Affäre, EU-Kommission

Einzug knapp verfehlt: Jetzt klagt Wagenknecht gegen das Bundestagswahlergebnis

Einzug knapp verfehlt: Jetzt klagt Wagenknecht gegen das Bundestagswahlergebnis

Einzug knapp verfehlt: Jetzt klagt Wagenknecht gegen das Bundestagswahlergebnis

BSW-Chefin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht: Sie braucht mehrere Tausend Stimmen. (Themenbild)
BSW-Chefin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht: Sie braucht mehrere Tausend Stimmen. (Themenbild)
BSW-Chefin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht: Sie braucht mehrere Tausend Stimmen. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Einzug knapp verfehlt
 

Jetzt klagt Wagenknecht gegen das Bundestagswahlergebnis

Für sie geht es um Sein oder Nichtsein: Mit einer Verfassungsklage gegen das Wahlergebnis hofft BSW-Chefin Sahra Wagenknecht doch noch auf den Einzug in den Bundestag. Sie beklagt Fehler in mehreren Wahllokalen.
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BERLIN. Das BSW hat eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der die Partei eine Neuauszählung aller Stimmen bei der Bundestagswahl durchsetzen will. „Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden. Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, argumentierte BSW-Frontfrau Sahra Wagenknecht auf dem Kurznachrichtendienst X. Nach Angaben der Partei sollen im Laufe der Woche weitere Klagen folgen.

Vertreten wird das BSW unter anderem vom renommierten Staatsrechtler Christoph Degenhart. Der „äußerst knappe Wahlausgang“ erfordere demnach eine umfassende Überprüfung noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses, sagte der Rechtsprofessor an der Universität Leipzig der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sonst drohten „Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Mißachtung des Wählerwillens“.

Wagenknechts Partei braucht mehr als 13.000 Stimmen

Kritisch über die Aussichten des BSW in Karlsruhe äußerte sich Verfassungsrechtlerin Roya Sangi. Der bloße Hinweis auf ein knappes Wahlresultat reiche nicht, um im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens eine Nachzählung anzuordnen und durchzuführen, betonte sie gegenüber der Legal Tribune Online: „Hierfür bedarf es einer substantiierten Darlegung eines konkreten Wahlfehlers.“

Bei der Wahl im Februar hatte das BSW dem vorläufigen Ergebnis zufolge 4,97 Prozent erreicht und damit den Wiedereinzug in den Bundestag knapp verfehlt. Seitdem wurden in mehreren Wahllokalen Auszählungsfehler festgestellt. In Berlin etwa stellte der Landeswahlleiter 150 Stimmen mehr für Wagenknechts Partei fest. Im nordrhein-westfälischen Landkreis Soest fand der Kreiswahlausschuß heraus, daß mehrere Stimmzettel fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland zugerechnet worden waren. Für den Wiedereinzug in den Bundestag benötigt das BSW jedoch 13.435 Stimmen.

Am kommenden Freitag hat der Bundeswahlleiter vor, das amtliche Endergebnis festzustellen. Sollte es zu einer Neuauszählung kommen und das BSW die Fünf-Prozent-Hürde doch überspringen, würden CDU, CSU und SPD keine Mehrheit im Bundestag mehr stellen. (kuk/ mit ho)

BSW-Chefin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht: Sie braucht mehrere Tausend Stimmen. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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