BERLIN. 77 Millionen Euro mehr sollen die parteinahen Stiftungen in diesem Jahr bekommen. Profitieren würden von den insgesamt 194 Millionen Euro die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke).
Mit der dritten Legislaturperiode in Folge würde aber auch der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) eine Förderung zustehen.
Ein nicht unwichtiges Detail spricht dafür, daß die DES diesmal tatsächlich Geld bekommen könnte. Denn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), vorwiegend zuständig für die Fördersummen, ließ auf den letzten Drücker der Haushaltsberatungen die geplante Erhöhung von 61 Millionen um weitere 16 Millionen auf die dann vorgelegten 77 Millionen Euro aufstocken.
16 Millionen für die Erasmus-Stiftung?
Die 16 Millionen entsprechen in etwa dem, was die DES aus dem Innenministerium erwarten könnte. Insgesamt dürften ihr 20 Millionen Euro zustehen, wie die Stiftungs-Vorsitzende Erika Steinbach der JUNGEN FREIHEIT sagte. Den Haushältern der Bundestagsparteien war die Sprengkraft der kurzfristigen Erhöhung sofort bewußt. Sie befürchten, die Erasmus-Stiftung könnte nun doch Geld erhalten, nachdem sie dies stets verzögert und erschwert hatten.
Zunächst hatte es im Gesetz geheißen, daß Stiftungen nach zwei Legislaturperioden ihrer parlamentarischen Vertreter eine staatliche Förderung zustehe. Als die AfD diese 2021 erreichte, wurde das Gesetz so geändert, daß plötzlich drei Legislaturperioden nötig waren. CDU/CSU, Linke, SPD, Grüne und FDP knüpften außerdem eine weitere Bedingung an die staatliche Unterstützung: das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Dies sprechen ihr jedoch vor allem Linke, Grüne und SPD ab. Ihre Parole lautet: Kein Geld für Verfassungsfeinde. Steinbach meint, sollte alles mit rechten Dingen zugehen, müßte die Erasmus-Stiftung diesmal tatsächlich das erste Mal gefördert werden. Die tatsächlichen Chancen schätzt sie jedoch auf „50 zu 50“.
Eine Bedingung ist erfüllt
Das Gesetz enthält einen festen Berechnungsschlüssel zur Aufteilung der Haushaltsmittel an politische Stiftungen. Entsprechend hat die DES die Mittel auch beantragt. Die Experten im Innenministerium sehen zumindest einen Teil der Vorgaben für die Förderung erfüllt: die dritte Legislaturperiode in Folge für die AfD. Deswegen sei sie laut Stiftungsfinanzierungsgesetz förderfähig, erklärt ein BMI-Sprecher gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Offenbar vorsorglich hat man dort deswegen auch die weiteren 16 Millionen Euro beim Haushaltsausschuß beantragt. Aber: Nur dann, wenn das CSU-Innenministerium der Erasmus-Stiftung bescheinigt, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung einzutreten, könne das Geld auch fließen.
Die Prüfung dieser Voraussetzung dauere noch an. Solange bleibe offen, ob die DES einen Anspruch auf die Mittel habe. Im Innenministerium legt man Wert auf die Feststellung, daß mit dem Mittelansatz noch „keine Vorentscheidung“ über die Förderung der AfD-nahen Stiftung getroffen sei. Erika Steinbach bestätigte der JF, daß ihrer Stiftung immer noch keine Entscheidung des Innenministeriums bekannt sei.

Die Zustimmung für die 16 Millionen Euro starke Erhöhung des Haushaltspostens ist den anderen Parteien aus einem Grund leicht gefallen. Sollte die DES das Geld nicht bekommen, können die anderen es sich untereinander aufteilen. Das wäre ein weiterer unerhoffter Geldsegen. (fh)






