BERLIN. In Deutschland haben bislang 573 Personen eine Anerkennung gesundheitlicher Langzeitschäden nach einer Corona-Impfung durch staatliche Stellen erhalten. Insgesamt seien mehr als 14.000 Anträge eingegangen – die Anerkennungsquote liegt damit bei nur 6,2 Prozent.
In mehr als 2.000 Fällen laufen laut einem Bericht der FAZ gegen die Ablehnung aktuell noch Widerspruchsverfahren. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, daß die gesundheitliche Beeinträchtigung mindestens sechs Monate andauert und durch ein Gutachten ein Zusammenhang mit der Impfung über das übliche Maß hinaus nachgewiesen wird.
Entscheidend ist zudem, ob die Impfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde – was bei den Corona-Impfstoffen gegeben war. Als Impfschaden gelten laut Robert Koch-Institut gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen eines durch die Impfung verursachten Schadens. Wird dieser anerkannt, können Betroffene je nach Schwere etwa Anspruch auf medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Versorgungsrente geltend machen.
Dünnes Meldeangebot für Corona-Impfschäden
Brisant dabei, daß laut einer Umfrage fast jeder fünfte Deutsche Nebenwirkungen erlebt haben will – die JUNGE FREIHEIT berichtete. Insgesamt 17 Prozent machten entsprechende Angaben, wie aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag der Neuen Osnabrücker Zeitung und des Online-Magazins „Multipolar“ hervorging.
Das Deutsche Ärzteblatt hatte bereits im September 2021 veröffentlicht, daß in Deutschland erheblich seltener Corona-Impfnebenwirkungen gemeldet wurden als in Großbritannien und Österreich. Der Regensburger Psychologie-Professor Christof Kuhbandner sagte dazu im Februar 2022, das liege an einem dünnen Meldeangebot. Die zuständige Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts sei „extrem unterbesetzt“. (rr)