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Reform für lesbische Paare: Bundesregierung plant: Ein Kind soll zwei leibliche Mütter haben

Reform für lesbische Paare: Bundesregierung plant: Ein Kind soll zwei leibliche Mütter haben

Reform für lesbische Paare: Bundesregierung plant: Ein Kind soll zwei leibliche Mütter haben

Zwei Mütter: Bundeskanzler Friedrich Merz mit Justizministerin Stefanie Hubig nach der Vereidigung im Bundestag.
Zwei Mütter: Bundeskanzler Friedrich Merz mit Justizministerin Stefanie Hubig nach der Vereidigung im Bundestag.
Zwei Mütter: Bundeskanzler Friedrich Merz mit Justizministerin Stefanie Hubig nach der Vereidigung im Bundestag. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
Reform für lesbische Paare
 

Bundesregierung plant: Ein Kind soll zwei leibliche Mütter haben

Was die Ampel nicht mehr schaffte, will nun Schwarz-Rot durchsetzen: Lesbische Frauen sollen auch dann ab der Geburt als leibliche Mütter gelten, wenn sie das Kind nicht geboren haben.
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BERLIN. Für lesbische Frauen soll das Abstammungsrecht geändert werden. Das hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der dpa gesagt. „Ich persönlich kann mir vorstellen, daß wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen.“

Derzeit muß die Partnerin der leiblichen Mutter das Kind noch adoptieren, um ebenfalls ein rechtlicher Elternteil zu werden. Dies sei jedoch unzumutbar, kritisierte die Ministerin, die auch ein AfD-Verbot fordert: „Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien.“ Darüber hinaus bestehe die Gefahr, daß das Kind gar kein Elternteil habe, wenn die tatsächliche Mutter bei oder kurz nach der Geburt sterbe.

Zwei Mütter stehen nicht im Koalitionsvertrag

Schwarz-Rot würde damit die Pläne der Ampel-Koalition fortsetzen. Denn kurz vor dem Bruch der Vorgängerregierung erarbeitete der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) bereits Pläne für die sogenannte doppelte Mutterschaft. Die Merz-Regierung wollte diese Neuerung nicht umsetzen – so hatte sie es jedenfalls im Koalitionsvertrag verabredet. Doch zwei Monate nach der Wahl hat offenbar ein Umdenken eingesetzt.

Justizministerin Hubig sieht nun in Sachen zwei leibliche Mütter Eile geboten, denn angeblich halten „mehrere deutsche Gerichte“ das geltende Abstammungsrecht in diesem Punkt für „verfassungswidrig“. Sie wünsche sich, „daß wir für sinnvolle Reformen des Familienrechts nicht erst warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns dazu eine Aufforderung schickt“.

„Verantwortungsgemeinschaft“ kommt nicht

Die sogenannte notariell beurkundete „Verantwortungsgemeinschaft“, ein weiterer Plan von Buschmann, will die neue Ministerin jedoch nicht vollenden. Dabei ging es um Menschen, die keine Liebesbeziehung haben, aber füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen wollen.

Die Idee sei nicht ausgereift gewesen, so Hubig. Rückmeldungen aus Gesellschaft und Wissenschaft hätten gezeigt, daß niemand dieses neue Rechtsinstitut brauche. Der Mehrwert wäre allenfalls ein symbolischer gewesen. (fh)

Zwei Mütter: Bundeskanzler Friedrich Merz mit Justizministerin Stefanie Hubig nach der Vereidigung im Bundestag. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
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