MÜNCHEN. Die bayerische AfD hat eine Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Beschluß der CSU-geführten Landesregierung angekündigt, die Partei ins Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflußter Organisationen aufzunehmen. „Dieses Vorgehen ist zutiefst ideologisch getrieben“, kritisierte AfD-Landtagsfraktionsvize Richard Graupner am Mittwoch abend. „Die Aufnahme stellt die AfD auf eine Stufe mit Terrorgruppen wie Al-Kaida, die auch Teil der Liste sind.“
Zuvor hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) angekündigt, die Partei künftig im Verzeichnis aufzuführen. Demnach soll die Verfassungstreue der Bewerber für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, daß sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten“, betonte der Politiker am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung.
Der Schritt sei demnach „geboten“ und stütze sich auf die Erkenntnisse des bayerischen Verfassungsschutzes. Eine AfD-Mitgliedschaft gebe Anlaß, „im Einzelfall“ näher zu prüfen, ob der Bewerber tatsächlich geeignet sei. „Für diese Einzelfallentscheidung können dann beispielsweise auch weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse abgefragt und einbezogen werden.“ Zugleich betonte Herrmanns Parteikollege und Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann, es solle keine rückwirkende Überprüfung bereits eingestellter Staatsbediensteter geben.
AfD Bayern ist seit 2022 Verdachtsfall
Das Verzeichnis führt nach Angaben des bayerischen Innenministeriums mehr als 200 Organisationen. Dazu gehören zahlreiche Organisationen aus den rechten, linken und islamistischen Milieus. Im Winter verweigerte das Landesbildungsministerium der Lehramtsstudentin Lisa Poettinger die Zulassung zum Referendariat, da sie sich in dem im Extremistenverzeichnis aufgelisteten „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“ engagiert hatte.
Seit 2022 beobachtet Bayerns Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall. Eine Klage dagegen hatte das Verwaltungsgericht München im Juli 2024 abgewiesen. Demnach bestünden „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ im Landesverband. Zudem machten einige Verlautbarungen „die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat in verfassungsschutzrelevanter Weise“ verächtlich. (kuk)