BERLIN. Das Auswärtige Amt hat sich auch unter Johann Wadephul (CDU) geweigert, mitzuteilen, welche Nichtregierungsorganisationen (NGO) als „meldeberechtigte Stellen“ im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan zugelassen sind. Eine entsprechende Anfrage der JUNGEN FREIHEIT beantwortete das Ministerium ausweichend.
Auf die Frage, welche Organisationen wie viele Personen vorgeschlagen haben, hieß es aus dem Außenministerium: „Nichtregierungsorganisationen, die als meldeberechtigte Stellen am Bundesaufnahmeprogramm mitwirken, wurden durch die Bundesregierung ausgewählt.“ Dabei kämen insbesondere jene in Betracht, die bei der Evakuierung im August 2021 mit der Bundesregierung zusammengearbeitet haben.
NGOs halfen mit gefälschten Ausweisen
Wie nun der Spiegel berichtet, hatten Sicherheitsbehörden von Beginn an erhebliche Zweifel an der Integrität des Aufnahmeprogramms. Zahlreiche Afghanen konnten sich demnach mithilfe privater Hilfsorganisationen, gefälschter Dokumente und übertriebenen Geschichten die Einreise erschleichen. So reichte eine zehnköpfige Gruppe 2022 bei der Botschaft 21 gefälschte afghanische Ausweise ein. Diese Gruppe wurde dabei von zwei NGOs unterstützt.
Ein weiterer Fall betrifft einen homosexuellen Afghanen, der jahrelang in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebte. Seine Akte enthält eine von einer NGO erstellte falsche Verfolgungsgeschichte. NGO-Mitarbeiter rieten sogar zu einem „Rollentausch“, um die Visumsbedingungen zu umgehen. Heißt: Ein Lebenspartner solle den Antrag stellen, damit beide als homosexuelles Paar nach Deutschland einreisen können.
Angesprochen auf ihre homosexuellen Neigungen, sollen mutmaßlich schwule Afghanen wiederholt die Mitarbeiter der deutschen Botschaft angegriffen haben.
Außenminister Wadephul schweigt zu NGOs
Um welche NGOs es sich handelt, wollte die Bundesregierung auch dem Spiegel nicht mitteilen. Diese legten „aus Gründen der Sicherheit Wert darauf, nicht öffentlich benannt zu werden“, zitiert das Magazin.
Interne E-Mails des Auswärtigen Amts zeigen, daß die Visastelle in Islamabad angewiesen wurde, Ermessensspielräume bei Identitätsprüfungen großzügig auszunutzen. Wegen der Taliban-Herrschaft sollten übliche Visastandards nicht strikt angewandt werden. Sicherheitsgespräche mit Experten waren lange keine Voraussetzung, was zu massiven Sicherheitslücken führte.
Sicherheitsbehörden kennen die NGOs nicht
Kritik kommt auch aus den Sicherheitsbehörden, die das Außenministerium für seine „hanebüchene Rolle“ verantwortlich machen. Private NGOs übernahmen hoheitliche Aufgaben, entschieden eigenmächtig über Schicksale und legten keine Rechenschaft ab. Auch Bundespolizei und Verfassungsschutz hätten bis heute keine vollständige Liste der meldeberechtigten NGOs erhalten.
Die frühere Außenministerin Annalena Baerbock äußerte sich gegenüber dem Spiegel nicht. Unter Führung der Grünen-Politikerin verweigerte das Auswärtige Amt jegliche Auskunft zum Bundesaufnahmeprogramm. Die JUNGE FREIHEIT hatte wiederholt nachgefragt und ausweichende Antworten erhalten. Auch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion blieb unbeantwortet. Eine Klage zur Offenlegung der NGOs scheiterte jüngst vor dem Bundesverfassungsgericht.
Über die Unregelmäßigkeiten des Bundesaufnahmeprogramms hatte zuerst der Cicero berichtet. Bereits Anfang 2023 veröffentlichte das Magazin, daß Islamisten, Scharia-Richter und Afghanen mit Verbindung zu den Taliban nach Deutschland eingereist sind.
AfD fordert Untersuchungsausschuß
Im Zuge der Berichterstattung fordern die stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Sebastian Münzenmaier und Stefan Keuter die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. „Baerbocks Anordnung nach einer möglichst großzügigen Visavergabe hat nicht nur zum systematischen Betrug eingeladen, sondern entpuppt sich nun als echte Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland“, monierte Münzenmaier. Dies grenze an staatlicher Beihilfe zur Schleuserei, „die lückenlos aufgeklärt werden muß“.
Die AfD kann mit ihren 151 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuß beantragen, da sie über mehr als fünf Prozent der Sitze im Bundestag verfügt. Einen solchen Ausschuß erzwingen kann sie jedoch nicht, weil für die Einsetzung eine Mehrheit des Parlaments erforderlich ist. Alternativ können 25 Prozent der Abgeordneten einen solchen Ausschuß verlangen. Dazu fehlen der AfD allerdings sieben Sitze. (sv)