BERLIN. Die Altersberichtskommission der Bundesregierung hat „zweifelhafte Komplimente“ gegenüber älteren Menschen beanstandet. Es gebe viele Beispiele für „verniedlichendes Sprechen (secondary baby talk)“, das eigentlich diskriminierend sei, heißt es in deren Analyse.
Man nenne diese Form der Andersbehandlung „benevolenter Ageismus“. Dazu gehörten etwa Aussagen wie „süßi Omi“. Laut der Kommission würden Senioren damit als „gutmütig, freundlich, aber inkompetent“ abgestempelt.
So will Ataman gegen Altersdiskriminierung vorgehen
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, erklärte dazu: „Auch wenn solche Bezeichnungen im rechtlichen Sinne keine Diskriminierung darstellen, können Menschen sie im Einzelfall als despektierlich empfinden.“ Nun will sie hart durchgreifen. „Ein Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz zu verankern, setzt ein wichtiges verfassungsrechtliches Signal und macht klar, daß Diskriminierung aufgrund des Lebensalters nicht erlaubt ist.“
Auch in dem Bericht ist von Maßnahmen die Rede. „Ein wirksames Vorgehen gegen Ageismus erfordert eine grundlegende gesellschaftliche Sensibilisierung zum Thema.“ (zit)