BERLIN. Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rüdiger Lucassen, hat vom Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), ultimativ verlangt, Behauptungen über eine angebliche Rußland-Spionage durch Anfragen der AfD zurückzunehmen. In einem Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, gibt er dem Regierungspolitiker dafür bis Freitag Zeit.
Röwekamp hatte am Mittwoch gegenüber dem Spiegel behauptet, die AfD-Fraktion würde „systematisch aufeinander aufbauende und sehr detaillierte Anfragen zu militärischen Fähigkeiten und Fähigkeitslücken der Bundeswehr“ stellen. Diese ließen sich „nicht mit einem gerechtfertigten Frageinteresse zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle der Regierung erklären“.

Vielmehr würden „gezielt und rasterartig militärisch sensible Informationen aus dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundeswehr beschafft, die für ausländische Mächte von großem Wert wären, nicht zuletzt für Rußland.“
Lucassen: Verdächtigungen seien „rechtswidrig“
Lucassen, der auch Obmann der AfD im Verteidigungsausschuß ist, verlangt in dem Brief, die „ehrenrührige Verdachtsdarstellung mit Tatsachenkern, für die es keine tragfähige Tatsachengrundlage gibt“, öffentlich zurückzunehmen. Denn diese sei „rechtswidrig und verletzt unser allgemeines Persönlichkeitsrecht“.
Daher seien Röwekamps Äußerungen „geeignet, meine persönliche Integrität sowie die Integrität meiner Fraktionskollegen im Verteidigungsausschuß in der Öffentlichkeit schwer zu beschädigen“.
AfD droht mit rechtliche Schritten
Lucassen fordert den CDU-Politiker auf, die Behauptungen schriftlich zu widerrufen, es künftig zu unterlassen, ähnliche „Verdächtigungen“ zu verbreiten, und sowohl gegenüber dem Spiegel als auch im Verteidigungsausschuß „eine öffentliche Klarstellung“ herbeizuführen.
Sollte Röwekamp dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nachkommen, „behalten wir uns vor“, so Lucassen, „weitergehende rechtliche Schritte einzuleiten“.
Wegen ähnlicher Äußerungen von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat die dortige AfD das Handelsblatt verklagt, weil die Zeitung der Partei keine Möglichkeit gegeben hatte, auf die Anwürfe zu reagieren (die JF berichtete). Das verstoße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. (fh)






