Anzeige
Anzeige

Bundesverfassungsgericht: AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

Bundesverfassungsgericht: AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

Bundesverfassungsgericht: AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

Das Foto zeigt den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der nun erneut zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung urteilte.
Das Foto zeigt den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der nun erneut zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung urteilte.
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für die Desiderius-Erasmus-Stiftung. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Bundesverfassungsgericht
 

AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die AfD verfassungswidrig benachteiligt wurde. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte keine staatlichen Gelder bekommen. Die Partei forderte deswegen eine Nachzahlung – ohne Erfolg.
Anzeige

Ostern, Oster-Abo, Schnupper-Abo

KARLSRUHE. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bekommt kein Geld für die Jahre 2019 bis 2021 nachgezahlt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein entsprechendes Vollstreckungsbegehren der AfD mit am Donnerstag veröffentlichtem Beschluß ab. Der Antrag aus dem Jahr 2023 sei unzulässig.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Gerichts vom 22. Februar 2023. Damals hatte Karlsruhe einer Organklage der AfD wegen des Ausschlusses der DES aus der Finanzierung parteinaher Stiftungen teilweise stattgegeben. Die Richter stellten fest, daß das Haushaltsgesetz von 2019 teilweise verfassungswidrig war.

Haushaltsgesetz war verfassungswidrig

Demnach wurde die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt. Die Nichtberücksichtigung der DES stelle einen Eingriff in die Chancengleichheit dar, der gerechtfertigt werden müsse. Dafür brauche es eines besonderen Parlamentsgesetzes, das jedoch nicht vorlag.

Auf dieser Basis wollte die AfD dann Gelder in insgesamt siebenstelliger Höhe für die Jahre 2019 bis 2021 nachfordern, was das Gericht nun zurückwies. Die Richter führten dazu aus, daß für die Jahre 2020 und 2021 gar keine Sachentscheidung getroffen worden sei, die nun vollstreckt werden könne. Schließlich hatte das Gericht die AfD-Klage für diese Jahre 2023 als verfristet zurückgewiesen.

AfD hat keinen Anspruch auf Wiedergutmachung

Was das Jahr 2019 betreffe, so lasse sich aus der Entscheidung von 2023 wiederum nicht entnehmen, daß aus der Verletzung der Chancengleichheit der AfD auch eine Verpflichtung entstehe, diese Rechtsverletzung in Form einer Nachzahlung wiedergutzumachen. Da eine Vollstreckungsanordnung aber „strikt im Dienst der Sachentscheidung“ stehen müsse, könne sie nicht über deren Tenor hinausgehen.

Der Bundestag hatte bereits im November 2023 auf das Karlsruher Urteil reagiert. Die Parlamentarier verabschiedeten einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Union, Grünen und FDP „zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“. Demnach muß eine politische Stiftung nun unter anderem die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten“, sofern sie staatlich gefördert werden will.

So viel Geld bekommen die anderen Stiftungen

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy flossen in der 20. Legislaturperiode (bis 18. Februar 2025) an die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung rund 1,4 Milliarden Euro ab, an die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung rund 870 Millionen Euro und an die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung rund 340 Millionen Euro.

Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung bekam rund 330 Millionen Euro, die Linken-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung rund 320 Millionen Euro und die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung rund 260 Millionen Euro. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ging derweil leer aus. Diese Zahlen beziehen sich auf Zahlungen aus unterschiedlichen Ressorts, nicht nur auf die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Innenministerium, über die das Verfassungsgericht 2023 urteilte. (ser)

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für die Desiderius-Erasmus-Stiftung. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag