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Thüringen: Parlament wird Verfassungsschutz nicht mehr kontrollieren

Thüringen: Parlament wird Verfassungsschutz nicht mehr kontrollieren

Thüringen: Parlament wird Verfassungsschutz nicht mehr kontrollieren

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Thüringen
 

Parlament wird Verfassungsschutz nicht mehr kontrollieren

Einer unkontrollierten Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes von Stephan Kramer steht nichts mehr im Weg. Alle Mitglieder des Kontrollgremiums scheiden aus dem Landtag aus. Eine Neuwahl gibt es nicht – wegen der AfD. Damit wird die Verfassung gebrochen.
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ERFURT. Alle Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz haben den Wiedereinzug in den thüringischen Landtag verpaßt. Der Ausschuß löst sich damit mangels Mitgliedern auf. Eine Neuwahl wird es nicht geben, weil dafür jeweils zwei Drittel der Stimmen im Parlament notwendig sind.

Dafür müßten CDU, Linke, SPD und BSW mit der AfD kooperieren, die über 36,4 Prozent der Abgeordneten verfügt. Doch das lehnen die Parteien ab. Die Thüringer Verfassung verpflichtet das Parlament, den Inlandsgeheimdienst zu kontrollieren, damit er sich nicht zu einer Art Geheimpolizei mit illegalem Ausspähen entwickelt.

Fünf Abgeordnete sollen daher die Umtriebe des Verfassungsschutzes kontrollieren. Schon aktuell waren es nur vier, weil die übrigen Parteien der AfD einen Sitz verweigerten. Bisher gehörten der Parlamentarischen Kontrollkommission Dorothea Marx (SPD), Raymond Walk und Jörg Kellner (beide CDU) sowie Dirk Bergner (FDP) an. Alle vier zogen jedoch nicht mehr in den Landtag ein.

Verfassungsschutz darf nicht von AfD kontrolliert werden

Der Druck, die AfD von der Kontrolle des Verfassungsschutzes auszuschließen, ist bundesweit hoch. Das Bundesamt um Thomas Haldenwang (CDU) drohte den Thüringern, sie aus dem Verfassungsschutzverbund auszuschließen, sollte auch die AfD der Kontrollkommission angehören.

So dürfte Thüringen das erste Bundesland werden, das seinen Nachrichtendienst unkontrolliert arbeiten läßt. Dessen Präsident Stephan Kramer gilt dabei als besonders scharfer Kämpfer gegen Rechts. Die AfD stufte er als „kämpferisch-aggressiv“ und „erwiesen rechtsextremistisch“ ein.

Kramer ist der einzige Verfassungsschutz-Chef, der nicht die rechtlich vorgeschriebene Bedingung erfüllt, eine Befähigung zum Richteramt zu haben. Die links-rot-grüne Landesregierung hievte ihn dennoch auf diesen Posten. (fh)

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