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Juristen schlagen Alarm: Verfassungsschutz: Ist nun schon ein Baerbock-Witz gefährlich?

Juristen schlagen Alarm: Verfassungsschutz: Ist nun schon ein Baerbock-Witz gefährlich?

Juristen schlagen Alarm: Verfassungsschutz: Ist nun schon ein Baerbock-Witz gefährlich?

Big Brother is watching you: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Big Brother is watching you: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Big Brother is watching you: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Juristen schlagen Alarm
 

Verfassungsschutz: Ist nun schon ein Baerbock-Witz gefährlich?

Verfassungsschutzpräsident Haldenwang ist allgegenwärtig und macht gegen die Meinungsfreiheit Front. Namhafte Juristen sind alarmiert: Sie warnen vor einem entfesselten Geheimdienst.
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BERLIN. Verfassungsrechtler haben vor einem entfesselten Inlandsgeheimdienst gewarnt. Anlaß sind jüngste Äußerungen des Verfassungsschutz-Präsidenten. Thomas Haldenwang (CDU) hatte erst kürzlich in der FAZ niedergeschrieben, was er für verfassungswidrig hält. Auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ könnten „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“, wenn etwa „zulässige Kritik“ in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlage.

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht heißt es, die „Delegitimierung des Staates“ erfolge „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“.

Verfassungsschutz definiert, was erlaubt ist

Die Neue Zürcher Zeitung schließt nach Gesprächen mit Rechtswissenschaftlern, schon „Witze über Versprecher etwa der grünen Außenministerin Annalena Baerbock kann man im Zweifelsfall als Verächtlichmachung der Politikerin auffassen.“

Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler ging in der Zeitung den Verfassungsschutz-Präsidenten an: „Es gehört zur Demokratie und Meinungsfreiheit dazu, daß man den Staat kritisieren kann, auch ganz überspitzt, auch ganz grundsätzlich und polemisch.“ Der Rechtswissenschaftler findet es bedenklich, daß der Geheimdienst selbst definiert, was in die fragliche Kategorie fällt.

„Man darf durchaus heftige Dinge in einer Demokratie sagen, zum Beispiel, daß das Bundesverfassungsgericht nicht funktioniere, das Parlament eine Schwatzbude sei, all das erlaubt die Verfassung“, sagte Boehme-Nessler. Doch mithilfe der Kategorie „Delegitimierung des Staates“ könnten solche Aussagen Menschen zu einem Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes machen.

„Die Freiheit wird schleichend eingeschränkt“

Der Jurist warnt: „Durch diese unscharfe Kategorie werden schleichend die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes erweitert, und gleichzeitig wird schleichend die Freiheit eingeschränkt.“ Weil das Innenministerium dem Verfassungsschutz gegenüber weisungsgebunden ist, sehe er auch die „Gefahr des politischen Missbrauchs“.

Der Professor für Öffentliches Recht an der Uni Augsburg, Josef Franz Lindner, kritisierte, der Geheimdienst werde nicht mehr eingehegt, sondern entfesselt: „Der Verfassungsschutz ist ja nicht nur ein Segen, sondern auch eine Bedrohung.“ Er könne, wenn er die „Delegitimierung des Staates“ weit auslege, „jede überspitzte Kritik an der Politik, an Politikern und ihren Entscheidungen darunter fassen“. Das halte er für eine „äußerst bedenkliche Entwicklung“.

Lindner sagte: „Die Kabarettisten werden ihrer Grundlage beraubt.“ Aus seiner Sicht sei die Delegitimierung kein verfassungsschutzrechtlicher Begriff, sondern eine „Erfindung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. (fh)

Big Brother is watching you: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
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