BERLIN. Auf Antrag des Robert Koch-Instituts (RKI) hat das Verwaltungsgericht Berlin den Termin für die mündliche Verhandlung über die Entschwärzung der RKI-Protokolle aufgehoben. Dieser sollte am 6. Mai stattfinden. Doch da seien die Anwälte der Kanzlei Raue terminlich verhindert.
Aus den Papieren geht hervor, daß der RKI-Krisenstab in Sachen Lockdowns, Maskenpflicht und Schulschließungen gänzlich andere Auffassungen vertrat, als sie die Politik letztlich durchsetzte. Die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Basis die Grundrechtsabschaffungen in der Corona-Zeit beruhten, erhielt damit neue Nahrung. Allerdings waren die RKI-Protokolle, die das Portal „Multipolar“ im März freigeklagt hatte, an tausenden Stellen geschwärzt.
Dies hatte für Empörung gesorgt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprach aufgrund des zunehmenden Drucks, die meisten unkenntlich gemachten Stellen freizugeben. Davon ist nun vorerst keine Rede mehr. Im Gegenteil: Den Gerichtstermin ließ das Lauterbach unterstellte RKI absagen, wie „Multipolar“ auf seiner Webseite mitteilte.
RKI: Lauterbach-Zusage läuft heute ab
Nun wolle das Verwaltungsgericht das Verfahren auf die Zeit vom 1. bis 19. Juli terminieren und hat die RKI-Anwälte gebeten mitzuteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar seien. Außerdem forderte das Gericht die RKI-Anwälte auf, bis zum 19. Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden“.
Denn zuvor hatte die Kanzlei Raue dem Gericht geschrieben, „daß die von Herrn Bundesminister Lauterbach angekündigte weitestmögliche Entschwärzung und anschließende Zurverfügungstellung der Unterlagen noch im Laufe des Mai erfolgen“ könnten. Lauterbach selbst hatte am 28. März erklärt, die Entschwärzung dauere „vielleicht vier Wochen“.
Doch die vier Wochen liefen am heutigen Donnerstag ab. Bei der Frage, um welche Stellen es gehe, verwies das Gesundheitsministerium gegenüber „Multipolar“ auf das RKI. Doch die Behörde reagierte zunächst nicht auf eine entsprechende Anfrage und teilte am Dienstag mit: „Wann die entschwärzten Protokolle vorgelegt werden können, ist noch nicht genau abzusehen.“ Dies hänge von „derzeit geführten Drittbeteiligungsverfahren“ ab. Möglicherweise könne die Freigabe im Laufe des Mai erfolgen. (fh)