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Auftakt „Reichsbürger“-Prozeß: Rollator-Gang oder terroristische Vereinigung?

Auftakt „Reichsbürger“-Prozeß: Rollator-Gang oder terroristische Vereinigung?

Auftakt „Reichsbürger“-Prozeß: Rollator-Gang oder terroristische Vereinigung?

Bei der Reichsbürger-Razzia im Dezember 2022 führen Polizisten im Beisein von Fotografen und Kameraleuten Heinrich XIII Prinz Reuß ab.
Bei der Reichsbürger-Razzia im Dezember 2022 führen Polizisten im Beisein von Fotografen und Kameraleuten Heinrich XIII Prinz Reuß ab.
Bei der Reichsbürger-Razzia im Dezember 2022 führen Polizisten im Beisein von Fotografen und Kameraleuten Heinrich XIII Prinz Reuß ab. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Auftakt „Reichsbürger“-Prozeß
 

Rollator-Gang oder terroristische Vereinigung?

In Stuttgart-Stammheim, München und Frankfurt beginnt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen der Prozeß gegen die Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß. Die Justiz geht dabei ein Risiko ein.
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STUTTGART. Nach knapp anderthalb Jahren Ermittlungen beginnt heute in Stuttgart-Stammheim das Gerichtsverfahren gegen neun angebliche Mitglieder des mutmaßlich „militärischen Arms“ der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Es ist der Auftakt einer Prozeßserie mit insgesamt 27 Beschuldigten. Parallel wird auch in München und Frankfurt verhandelt.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Hochverrat vor. Demnach wollten die Reichsbürger die Bundesregierung stürzen und den Bundestag besetzen. Einem Verdächtigen wird darüber hinaus versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Bundesanwälte sind überzeugt, daß sich die Angeklagten am Aufbau sogenannter „Heimatschutzkompanien“ beteiligt haben, die militärischen Gruppen ähneln.

Wirklich eine terroristische Vereinigung?

Die Anklageschrift umfaßt 600, die Ermittlungsakte sogar 400.000 Seiten. Wegen des Umfanges wird an den drei Standorten verhandelt. Doch laut Juristen birgt dieses gesplittete Mammutverfahren ein hohes Risiko für die Ankläger. Sollte nur eines der drei Gerichte zu der Entscheidung kommen, es handele sich bei der „Gruppe Reuß“ nicht um eine terroristische Vereinigung, hätte dies Auswirkungen auf alle Verfahren. Und mit diesem Vorwurf steht und fällt die gesamte Anklage.

Die Aufsplittung auf mehrere Standorte begründet die Justiz mit den vielen Angeklagten. Denn jedem einzelnen muß dabei die Schuld persönlich nachgewiesen werden. Ein einziges Gericht könnte damit überfordert sein, so die Befürchtung. Zu den Beschuldigten gehört auch die frühere Richterin und ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die 2021 nach einer Legislaturperiode aus dem Bundestag ausschied.

Im Dezember 2022 hatten Ermittler unter großer Medienbeteiligung bundesweit Häuser und Geschäftsräume durchsucht. Die Angeklagten wurden damals festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Weidel sprach von „Rollator-Putsch“

Für den Prozeß in Stammheim, wo einst die Verfahren gegen die linksterroristische RAF stattfanden, wurden die neun Beschuldigten aus verschiedenen Gefängnissen in Baden-Württemberg in die dortige Justizvollzugsanstalt verlegt. Auch dort sollen sie streng voneinander abgeschirmt werden.

AfD-Chefin Alice Weidel hatte unmittelbar nach der bundesweiten Razzia mit 3.000 Polizisten von einem „Rollator-Putsch“ gesprochen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte die „Gruppe Reuß“ dagegen eine der gefährlichsten Terrororganisationen in der Geschichte der Bundesrepublik. (fh)

Bei der Reichsbürger-Razzia im Dezember 2022 führen Polizisten im Beisein von Fotografen und Kameraleuten Heinrich XIII Prinz Reuß ab. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
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