HANNOVER. Das niedersächsische Innenministerium hat angekündigt, die Nationalität von Tatverdächtigen weiterhin nur im Ausnahmefall zu nennen. Als Grund nannte ein Sprecher des SPD-geführten Ressorts die „Persönlichkeitsrechte“ der Beschuldigten, berichtet der NDR. „Dieses Detail könnte mißbraucht werden, um Menschen zu diskriminieren.“ Die Regelung stehe im Pressekodex und habe sich bewährt.
Hintergrund der Debatte ist ein Vorstoß des Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU). Vergangene Woche hatte der CDU-Politiker mitgeteilt, die Nennung der Nationalitäten in fast allen Fällen per Erlaß durchzusetzen. „Die Polizei NRW will Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen, entgegentreten“, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage der Bild-Zeitung. Nur, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die Veröffentlichung stemmt, soll die Herkunft auch weiterhin unter Verschluß bleiben. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai unterstützte den Vorstoß und forderte, die Regelung bundesweit umzusetzen.
Gewerkschaft der Polizei: „Die Nennung der Nationalität ergibt keinen Sinn“
Kritik kam unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wir sehen es gerade in Großbritannien, wenn eine Tat mit einem bestimmten Stigma in Zusammenhang gebracht wird“, beklagte deren Bundesvorsitzender Jochen Kopelke (SPD) in einem NDR-Interview. Die Nennung der Nationalität ergebe ohnehin keinen Sinn, da die Herkunft der Beschuldigten nur für das strafprozeßrechtliche Verfahren wichtig sei. „Es ist für unsere Arbeit irrelevant, was öffentlich kommuniziert wird.“
Dagegen unterstützte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt (CDU), die Idee von Reul. „Aufgabe der Polizei ist es, für Transparenz zu sorgen, nicht für politische Korrektheit“, betonte er bei Welt-TV. Während die DPolG zum Deutschen Beamtenbund gehört, ist die GdP Teil des SPD-nahen Deutschen Gewerkschaftsbundes. (kuk)